Österreichische Parkettindustrie diskutiert Baukonjunktur und regulatorische Anforderungen

12.10.2026
- Neue Regeln für Umweltwerbung und „Right to Repair“ im Fokus
- EUDR, Normung und europäische Rahmenbedingungen diskutiert
Die österreichische Parkettindustrie, ein Teil des Baubereichs im Fachverband der Holzindustrie Österreichs, hielt unter dem Vorsitz von Christoph Bawart ihre traditionelle Jahressitzung heuer im MONDI Resort am Grundlsee ab. Die aktuelle Entwicklung der Bauwirtschaft und die Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG-Novelle 2026) waren die Hauptthemen des diesjährigen Seminars der österreichischen Parkettindustrie.
Baukonjunktur bleibt herausfordernd
„Die Perspektiven für die Baukonjunktur und den Immobilienmarkt sind derzeit wenig erfreulich, wenn nicht alarmierend. Die jüngsten Publikationen namhafter Institute, sowohl national als auch international, deuten auf keinen Aufschwung, sondern eher auf einen weiteren Rückgang hin. Impulse für den Neubau wären notwendig, sind derzeit aber nicht erkennbar. Zusätzlich wird die Logistik herausfordernder und das Verhalten der Kunden volatiler“, erklärt Christoph Bawart.
Neue Anforderungen an Umweltwerbung
RA Dr. Helmut Liebel informierte über die neuen rechtlichen Anforderungen an Umweltwerbung. Hintergrund ist die Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die am 27. September 2026 in Kraft getreten ist. Eine wesentliche Änderung betrifft sogenannte allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „bio“ oder „ökologisch“. Diese sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und müssen durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung gedeckt sein.
Normung und europäische Regulierung im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt waren die neuen Vorgaben zur Förderung von Reparaturen. Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 („Right to Repair“) wurden mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz unter anderem das Konsumentenschutzgesetz, das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert. Die Änderungen traten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Weitere Tagesordnungspunkte waren die EU-Bioökonomiestrategie, die Vorbereitung auf die nächste Überarbeitung der OIB-Richtlinien sowie die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kostenbelastungen für die Industrie, etwa durch hohe Lohnnebenkosten.
Traditionell engagiert sich die österreichische Parkettindustrie intensiv in der nationalen und internationalen Normung. Ing. Martin Dolkowski von der Admonter Holzindustrie AG berichtete über aktuelle Themen und Herausforderungen. Im Mittelpunkt standen die europäische und internationale Normung sowie der Acquis-Prozess zur Bauprodukteverordnung und dessen Auswirkungen auf Bodenbeläge.
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt waren die europäischen regulatorischen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Parkettindustrie. Im Fokus stand insbesondere die bevorstehende Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Diskutiert wurden die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung der Verordnung, die Anforderungen bei der Erstinverkehrbringung sowie die unterschiedlichen Verpflichtungen von Marktteilnehmern und nachgelagerten Marktteilnehmern.
Europäische Parkettbranche im Austausch
Abgeschlossen wurde die Sitzung mit einem Bericht von DI Josef Stoppacher über die 70. Generalversammlung des Europäischen Parkettverbands FEP und den 50. Europäischen Parkettkongress, die am 11. und 12. Juni 2026 in Madrid stattfanden. Der Kongress war sehr gut besucht, auch zahlreiche österreichische Mitglieder nahmen daran teil. Die nächste Veranstaltung wird in Split stattfinden. In diesem Zusammenhang wurde auch die geringe Repräsentanz nationaler Verbände im Europäischen Parkettverband FEP thematisiert.




