Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, soll der weltweiten Entwaldung entgegenwirken. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Produkte, die aus bestimmten Rohstoffen (Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rind, Kautschuk und Holz) hergestellt und in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, bei ihrer Herstellung keine Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben. Um dies nachzuweisen, müssen die Unternehmen eine Sorgfaltspflichtregelung umsetzen.
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Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 angewandt werden. Der Anwendungsbeginn wurde aber zwei Mal um 12 Monate verschoben - der neue Anwendungsbeginn wäre somit der 30.12.2026. Im Dezember 2025 einigte man sich zudem auf eine inhaltliche Überarbeitung der Verordnung. (weitere Details zum politischen Prozess)
Inhalt der EUDR „alt“: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) - alte Informationen - FVHI Website
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 4. Mai 2026 das Vereinfachungspaket zur EUDR. Dieses Paket enthält den Bericht der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament sowie weitere Begleitdokumente wie u.a. die aktualisierten FAQs und die Leitlinien. Eine erneute Öffnung des eigentlichen Rechtstextes wurde nicht vorgeschlagen. (Pressemeldung des Fachverbands)
Unter diesen Links können Sie die Sorgfaltserklärung bzw. vereinfachte Erklärung erstellen:
Benutzerhandbuch für das EU-Informationssystem (en).
EUDR - Entwaldungsfreie Produkte, Bundesamt für Wald
Deforestation Regulation implementation - Green Forum - European Commission
ECR Austria EUDR Guideline 2.0
Webinar des GD-Holz vom 30.07.2026
Webinar der WKOÖ vom 19.12.2025
Webinar der WKÖ vom 18.12.2025

