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Holzverpackungen ISPM 15-Standard

Internationaler ISPM 15-Standard-Erlass in Österreich

Bei der Herstellung von anerkanntem Holzverpackungsmaterial gemäß ISPM 15 Standard wird zwischen Hersteller (solche, die das Holzverpackungsmaterial herstellen und die Markierung auf ordnungsgemäß behandeltes Holzverpackungsmaterial aufbringen dürfen) und Behandler (solche, die die anerkannten Behandlungen durchführen und die Markierung auf ordnungsgemäß behandeltes Holzverpackungsmaterial aufbringen dürfen) unterschieden. Erzeuger, die bereits behandeltes Holz zukaufen, haben deutlich weniger Auflagen als die Behandler.

Holzverpackungsmaterial muss mit einer amtlichen Markierung gekennzeichnet werden, die aus dem IPPC-Logo und einem Code besteht, anhand dessen das jeweilige Land, der verantwortliche Hersteller oder Behandler und die angewendete Behandlung identifiziert werden können.

  • Die Bestimmungen finden Sie im Standard Holzverpackungen ISPM 15.
  • Um die Markierung auf den Verpackungen anbringen zu dürfen, bedarf es einer Registrierung beim Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes. Den Link finden Sie hier.
  • Detailliertere Information des Fachverbandes finden Sie hier.