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EU und UK-Holzhandelsverordnung (EUTR, UKTR)

EUTR (EU-Holzhandelsverordnung)

Die EU Timber Regulation (EUTR) trat am 3. März 2013 in Kraft und soll verhindern, dass illegal geschlagenes Holz und Holzprodukte auf den EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Sie wird am 30.12.2024 mit dem Geltungsbeginn der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) aufgehoben werden. Für Holz, das vor dem Inkrafttreten der EUDR (also vor dem 29.06.2023) geerntet wurde, gilt bis 31.12.2027 aber weiterhin die EUTR (gemäß Art. 37(2) der EUDR).

Die EU-Verordnung (Link zum Gesetzestext mit betroffenen Produkten im Anhang) betrifft alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen. Die österreichische Umsetzung der "Due Diligence"-Regelung und des Lizenzregimes ist im Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) enthalten. Zuständig für die Kontrollen ist das Bundesamt für Wald (BfW).

Ergänzende Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der WKO, Preferred by Nature und der EU-Kommission.

Inhalt der Verordnung:

Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt und legt die Voraussetzungen für die Vermarktung von Holz und Holzerzeugnissen in der EU fest. Die Verordnung verlangt von Marktteilnehmern (operators), die zum ersten Mal Holzerzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, dass sie die "gebührende Sorgfalt" (due diligence) walten lassen, um sicherzustellen, dass sie Erzeugnisse aus legal geschlagenem Holz anbieten. Zu diesem Zweck müssen die Marktteilnehmer eine Sorgfaltspflichtregelung anwenden.

Die Marktteilnehmer können ihre eigenen Sorgfaltspflichtregelungen aufstellen oder eine von einer Überwachungsorganisation erstellte Regelung nutzen. Überwachungsorganisationen sind von der Europäischen Kommission als solche anerkannt (Liste Stand 21.12.2021). Ihre Aufgabe ist es, die Marktteilnehmer bei der Einhaltung der Verordnung zu unterstützen.

Um die Rückverfolgbarkeit von Holzprodukten zu erleichtern, müssen außerdem alle Händler, die Holz auf dem Markt kaufen und verkaufen, Aufzeichnungen über ihre Lieferanten und Kunden führen. Die Verordnung gilt sowohl für in der EU geerntetes als auch für importiertes Holz. Holz oder Holzerzeugnisse gelten als legal geschlagen, wenn sie über eine FLEGT-Genehmigung (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005) oder eine Genehmigung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) (Verordnung (EG) Nr. 338/97) verfügen.

UK-Holzhandelsverordnung (UKTR)

Am 1. Jänner 2021 wurde die EUTR als UK Timber Regulation (UKTR) in die nationale Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs übernommen, die die gleichen Anforderungen wie das aktuelle EU-System hat. Britische Unternehmen, die aus der EU Holz und Holzprodukte importieren aber auch Europäische Importeure von britischen Produkten, müssen eine Sorgfaltsprüfung durchführen. Die Marktteilnehmer müssen mit der gebotenen Sorgfalt sicherstellen, dass das Holz und die Holzerzeugnisse nicht aus illegalem Einschlag stammen. Die Art und Weise, wie die Sorgfaltspflicht für Holz durchgesetzt wird, ist dieselbe wie bei der EUTR. Die Nichteinhaltung der Holzvorschriften und die Durchsetzung reichen jedoch von Mahnungen über Gerichtsverfahren bis hin zu einer unbegrenzten Geldstrafe und bis zu 2 Jahren Gefängnis.

Kostenlose Anleitungen und Hilfsmittel stehen auf der OPSS-Website zur Verfügung, und weitere Hinweise zum Ende der Übergangsfrist finden Sie hier.

Aufgrund des Brexit-Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gilt die EUTR in Nordirland weiterhin. Produkte, die zwischen Nordirland und der EU/EWR gehandelt werden, gelten als innerhalb des Binnenmarktes ohne Sorgfaltspflicht.

Schweiz: Holzhandelsverordnung (HHV)

Informationen zur Holzhandelsverordnung (die stark angelehnt an die EUTR ist) finden Sie hier auf den Seiten des Schweizer Bundesamt für Umwelt BAFU bzw. ausführlich in der zugehörigen Vollzugsmitteilung.

Ukraine

Achtung: Die folgenden Absätze beziehen sich auf die Lage vor dem Krieg in der Ukraine. Details zur aktuellen Lage finden Sie in unserem Extranet für Mitglieder.

Conclusions der EU-Kommission und Competent Authorities (2020) mit speziell zu beachtenden Details beim Import aus der Ukraine und der zugehörige Anhang.

In den letzten Jahren sind Holzimporte aus der Ukraine vermehrt vom zuständigen Bundesamt für Wald (BFW) kontrolliert worden. Die Mehrzahl der kontrollierten Betriebe konnten gegenüber dem BFW keine vollständig durchgeführte Sorgfaltspflichtregelung mit Risikominderung vorweisen. Aufgrund der vermehrten Kontrollen haben Verbände und Unternehmen der Holz-, Papier- und Zellstoffindustrie, sowie des Holzhandels gemeinsam ein White Paper für die Ukraine erarbeitet. Das Dokument soll der gesamten Branche als Leitfaden für die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung dienen.

Das White Paper deckt die ersten zwei Teile der Sorgfaltspflichtregelung - Beschaffung von Informationen und Risikobewertung - nahezu vollständig ab. In weiterer Folge enthält es auch Vorschläge zur Risikominimierung, da ohne risikomindernde Maßnahmen keine Holzprodukte, die der EUTR unterliegen, aus der Ukraine importiert werden dürfen. Die Struktur des White Papers spiegelt den Aufbau der Sorgfaltspflichtregelung wider und kann als Basis für die Anwendung der EU-Holzhandelsverordnung für weitere Importländer verwendet werden.

Das White Paper Ukraine entbindet Unternehmen nicht, ein eigenes, auf die eigenen Bedürfnisse angepasstes Sorgfaltspflichtsystem zu implementieren und zu warten. Nur ein DDS, welches auf die eigenen Bedürfnisse angepasst ist, gelebt und regelmäßig überprüft und angepasst wird, kann eine legale Holzbeschaffung im Sinne der EUTR sicherstellen. Als Anwendungsbeispiel kann das White Paper Ukraine keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben. Dennoch wurde es mit bestem Wissen und Gewissen von mehreren Unternehmen und Verbänden der oben genannten Industrien erstellt.