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Kollektivvertrag

Kollektivvertrag ab 1.5.2024

Wie in den KV-Verhandlungen 2023 vereinbart, ist die Basis für die Erhöhung der kollektivvertragen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der IST-Löhne und IST-Gehälter ab 1.5.2024 der VPI 12-Monats-Schnitt Februar 2023 bis Jänner 2024.  Dieser 12-Monats-Schnitt wird um 0,50% erhöht.

Der 2-Jahres-Abschluss im Überblick  

Der 12-Monats Durchschnitts-VPI von Februar 2023 bis Jänner 2024 beträgt 7,32%. Die kollektivvertragen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der IST-Löhne und IST-Gehälter sind somit ab 1.5.2024 um 7,82% zu erhöhen.

Kollektivverträge 2024:

KV Faser- und Spanplatten 2024

Kollektivvertrag Arbeiter 2024

Kollektivvertrag Angestellte 2024

 

Rahmenkollektivverträge Angestellte 2024

Rahmen-KV Holzverarbeitenden Industrie

Rahmen-KV Sägeindustrie

 

Rahmenkollektivverträge Arbeiter 2024

Rahmen-KV Holzverarbeitenden Industrie

Rahmen-KV Sägeindustrie

 

Lohn- und Gehaltstabellen 2024:

Hier finden Sie  auch sämtliche KV-Abschlüsse - Protokolle, KV-Texte und Rahmen-Kollektivverträge bis 2010 zurück (siehe ganz unten unter KV für Angestellte in der Holzindustrie / KV für Arbeiter in der Holzindustrie)

 

Zusatzkollektivvertrag zur Mitarbeiterprämie für Arbeiter und Angestellte

Nach dem Abschluss des Zusatzkollektivvertrages zur Mitarbeiterprämie für Arbeiter im März konnte nun auch ein Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten mit der Gewerkschaft für Privatangestellte abgeschlossen werden.

Diese Zusatzkollektivverträge ermächtigen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Gewährung von Mitarbeiterprämien gemäß § 124b EstG für das Kalenderjahr 2024. Im Fall von Betrieben ohne Betriebsrat ermächtigen die Zusatzkollektivverträge zum Abschluss von Einzelvereinbarungen zur Gewährung von Mitarbeiterprämien gemäß § 124b EstG. Die Zusatzkollektivverträge treten rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft und gelten bis 31.12.2024. Mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung bzw. von Einzelvereinbarungen auf Basis dieser kollektivvertraglichen Ermächtigung können nunmehr Zulagen und Bonuszahlungen bis zu 3000,- Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. 

Zusatzkollektivvertrag zur Mitarbeiterprämie für Arbeiter

Zusatzkollektivvertrag zur Mitarbeiterprämie für Angestellte

 

FAQs des Finanzministeriums