Aufgrund der Ausstiegsklausel im Kollektivvertrag finden aktuell Kollektivvertragsverhandlungen statt, d.h. der im Vorjahr getätigte 2-Jahresabschluss ist hinsichtlich des 2. Teiles für 2026/2027 außer Kraft gesetzt. Die vereinbarte Erhöhung der Löhne und Gehälter um den VPI ab 1.5.2026 kommt daher nicht zur Anwendung.
Derzeit befinden wir uns in laufenden Verhandlungen. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass der Abschluss bis Ende Mai finalisiert wird. Die Löhne und Gehälter sind somit bis auf weiteres unverändert auszuzahlen. Es ist keinesfalls eine Erhöhung um 3,3% vornehmen! Eine Rückaufrollung kann notwendig werden.
Nach der dritten Verhandlungsrunde konnte am 22.4. eine Einigung über den Kollektivvertrag der Holzindustrie erzielt werden. Die Anpassung beim KV beträgt + 2,8 %. Die IST- Löhne und Gehälter werden um 2,75% erhöht, sind jedoch mit 90€ pro Monat gedeckelt. Dies ergibt ab Mai 2025 eine effektive Gesamtauswirkung von 2,4 % für Arbeiter und Angestellte. Der Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, enthält jedoch eine Ausstiegsklausel. Ab Mai 2026 ist grundsätzlich eine KV-Anpassung in Höhe des VPI vereinbart, aber bei einem VPI über 3,3 %, kann erneut verhandelt werden.
Die wesentlichen Eckpunkte:
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Protokoll.
KV Faser- und Spanplatten 2025
Kollektivvertrag Arbeiter 2025
Kollektivvertrag Angestellte 2025
Mindestlöhne für die Arbeiter der HVI, der Säge- und der Faser- und Spanplattenindustrie
Gehaltstabellen für die Angestellten der Holzverarbeitenden Industrie
Gehaltstabellen für die Angestellten der Sägeindustrie
Rahmen-KV Holzverarbeitenden Industrie
Rahmen-KV Holzverarbeitenden Industrie
Hier finden Sie auch sämtliche KV-Abschlüsse - Protokolle, KV-Texte und Rahmen-Kollektivverträge bis 2010 zurück (siehe ganz unten unter KV für Angestellte in der Holzindustrie / KV für Arbeiter in der Holzindustrie)

