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EUDR-Umsetzung: Neue Dokumente der EU-Kommission

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24.04.2025

Am Dienstag, den 15.4. hat die Kommission mehrere wesentliche Dokumente im Zusammenhang mit der Umsetzung der EUDR veröffentlicht. Diese Dokumente umfassen:

Ersteinschätzung des Fachverbandes

Die von der Kommission vorgeschlagenen Veränderungen enthalten geringfügige Klarstellungen, sind aber keinesfalls ausreichend um eine rechtssichere Umsetzung der EUDR in der Praxis zu gewährleisten. Es erfolgten keine Änderungen am Verordnungstext der EUDR selbst (außer die vorgeschlagenen Änderungen beim Annex I). Mit jeder neuen Präsentation von Leitlinien und FAQs steigt wie auch jetzt die Komplexität des Umsetzungsregimes der EUDR. Die zunehmende Fülle und Komplexität der Begleitdokumente zur EUDR schaffen zudem neue Risiken, da die Leitlinien und FAQs rechtlich unverbindlich sind und interessierte Gruppen zu Klagen gegen die Umsetzung in einzelnen Mitgliedstaaten oder bei einzelnen Unternehmen motivieren könnten.

Auch die jetzt aktualisierten Dokumente lösen das grundlegende Problem der EUDR nicht: sie bringt gemessen am Bürokratieaufwand keinen Mehrwert.Der Fachverband der Holzindustrie wird gemeinsam mit Partnerorganisationen in Österreich und Europa weiterhin aktiv politische Maßnahmen einfordern. Ziel ist es, die EUDR im Rahmen des von der Europäischen Kommission angekündigten „Omnibusverfahrens“ zum Bürokratieabbau entweder vollständig aufzuheben oder grundlegend zu vereinfachen.

Wesentliche Eckpunkte der neuen Dokumente

Die wichtigsten Neuerungen im Sinne von Erleichterungen sollen zusammen laut EU-Kommission voraussichtlich zu einer derzeit geschätzten Reduzierung der Verwaltungskosten und -belastungen für Unternehmen um 30 % führen. Dies soll eine einfache, faire und kosteneffiziente Umsetzung der EUDR gewährleisten. Als Beispiele werden angeführt: 

  • Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltspflichterklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die zuvor bereits auf dem EU-Markt waren, erneut importiert werden. Das bedeutet, dass weniger Informationen in das IT-System eingegeben werden müssen;
  • Ein bevollmächtigter Vertreter kann nun eine Sorgfaltspflichterklärung im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen einreichen;
  • Unternehmen dürfen künftig Sorgfaltspflichterklärungen einmalig einreichen, anstatt für jede einzelne Sendung oder Charge, die auf den EU-Markt gebracht wird;
  • Es erfolgt eine Klarstellung zur Feststellung, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde, damit große Unternehmen in der Lieferkette von vereinfachten Verpflichtungen profitieren können (eine minimale rechtliche Verpflichtung zur Erfassung von Referenznummern von Sorgfaltspflichterklärungen (DDS) von ihren Lieferanten und zur Verwendung dieser Nummern für ihre eigenen DDS-Einreichungen ist jetzt zulässig).

Alle aktualisierten Maßnahmen sollen die Anzahl der von Unternehmen einzureichenden Sorgfaltspflichterklärungen deutlich reduzieren. Ziel dieser Vereinfachungen sei es, eine einfache und effiziente Dateneingabe für alle Nutzer zu ermöglichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung der Kommission.

Der Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt zur Erweiterung bzw. Präzisierung des Anhang I der Verordnung kann bis 13. Mai kommentiert werden.

In diesem wird folgendes festgelegt:

  • Relevante Erzeugnisse, die aus nicht relevanten Rohstoffen hergestellt werden (z.B. Möbel auRattan oder Bambus), sind nicht von der EUDR betroffen.
  • Abfälle nach Art.3(1) der Richtlinie 2008/98/EC sowie „second-hand“ und bereits verwendete Produkt sind nicht von der EUDR betroffen.
  • Musterstücke sowie Proben zur Untersuchung, Analyse und Prüfung sind nicht von der EUDR betroffen.
  • Verpackungsmaterial das gemeinsam mit einem anderen Produkt auf den Markt gebracht wird, um dieses zu schützen, ist nicht von der EUDR betroffen. Weiters ist dieses Material auch nicht betroffen, bei jeglichen Wiederverwendungen, selbst wenn es alleine (ohne Schutzfunktion) wieder auf den Markt kommt. Beispielsweise sind Paletten, die bereits für den Transport von Materialien verwendet wurden und anschließend weiterverkauft oder zurückgegeben werden, von der EUDR ausgeschlossen.

Die Übersetzungen der FAQs und der Leitlinien in weitere EU-Sprachen werden in den kommenden Wochen zur Verfügung gestellt. Eine detailliertere Analyse der FAQs und Guidelines ist im Laufen.

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