EUDR-Umsetzung für Mitgliedsbetriebe

05.10.2026
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird für die meisten Unternehmen der Holzindustrie ab 30. Dezember 2026 anzuwenden sein. Um unsere Mitgliedsbetriebe bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen, stellt der Fachverband Informations- und Schulungsmaterialien zur Verfügung.
Informationen für die praktische Umsetzung
Was bedeutet die EUDR für mein Unternehmen? Welche Rolle habe ich in der Lieferkette? Welche Informationen muss ich sammeln und aufbewahren? Und wann muss ich selbst eine Sorgfaltserklärung erstellen? Unser EUDR-Infopoint im Extranet beantwortet diese und weitere Fragen praxisnah und mit besonderem Blick auf die Unternehmen der österreichischen Holzindustrie.
Für Mitglieder stehen unter anderem folgende Materialien zur Verfügung:
- Erklärvideos zu den wichtigsten Fragen der EUDR
- Informationsblätter zu einzelnen Themen und Verpflichtungen
- FAQs mit Antworten auf praktische Fragen
- Checklisten für die Umsetzung im Unternehmen
- Anleitungen für das EU-Informationssystem und die Erstellung von Sorgfaltserklärungen
Die Informationen werden laufend ergänzt und bei neuen rechtlichen oder technischen Entwicklungen aktualisiert.
- Zugang und Registrierung für Mitglieder des Fachverbands im Extranet. Sie werden zeitnah freigeschalten.
- Sie sind bereits im Extranet registriert? Dann finden Sie alle Informationen im neu angelegten „EUDR-Infopoint“.
EUDR wurde deutlich vereinfacht
Durch die inhaltliche Überarbeitung der EUDR zum Jahresende 2025 wurden die Verpflichtungen insbesondere für nachgelagerte Unternehmen deutlich reduziert. Der Schwerpunkt liegt nun stärker bei jenen Unternehmen, die relevante Rohstoffe und Produkte erstmals auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen.
Unternehmen, die Holz oder Vorprodukte aus Österreich oder anderen EU-Mitgliedstaaten beziehen, haben in der Regel deutlich geringere Verpflichtungen. Sie müssen insbesondere bestimmte Informationen aufbewahren, aber keine Referenznummern oder Identifikationsnummern mehr an ihre Kunden weitergeben.
Wie geht es weiter?
Ein weiterer Schritt für die Umsetzung in Österreich ist das nationale Umsetzungsgesetz, das insbesondere die behördlichen Zuständigkeiten, Kontrollen und Sanktionen regelt. Der Fachverband begleitet die weitere Umsetzung und wird seine Mitglieder über neue Entwicklungen informieren. Der EUDR-Infopoint wird entsprechend laufend aktualisiert.




