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Holzindustrie zum Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen 2023

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28.02.2023

• Kollektivvertragsabschluss für zwei Jahre
• Abschluss wahrt Wettbewerbsfähigkeit und schafft Planungssicherheit
• Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt

Die Kollektivvertragspartner der Holzindustrie haben sich am 27. Februar 2023 auf einen Kollektivvertragsabschluss einigen können. Dazu erklärt DI Markus Schmölzer, Kollektivvertrags-Verhandlungsleiter der Holzindustrie Österreichs: „Verhandlungen zu Kollektivverträgen sind in der aktuellen wirtschaftlichen Situation eine besondere Herausforderung. Einerseits belasten die steigenden Kosten für Rohstoffe und Energie unsere Unternehmen, andererseits leiden auch unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter der hohen Inflation. Der Kollektivvertragsabschluss ist ein Zeichen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass wir Arbeitgeber die Arbeit unserer Fachkräfte wertschätzen und unsere Branche attraktiv für Arbeitnehmer bleibt.“


Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, ein überzeugendes Gesamtpaket zu schnüren, das die Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wahrt sowie Planungssicherheit schafft. Schmölzer betont: „Die Fähigkeit der Sozialpartner zum Kompromiss, gerade in schwierigen Zeiten, sorgt für Interessensausgleich und Stabilität. Das ist ein großer Vorteil des Standortes Österreich.“


Der Kollektivvertrag enthält für 28.000 Beschäftigte aus 1.300 Betrieben die folgenden wesentlichen Eckpunkte:


• Ab 1. Mai 2023 Erhöhung der Ist-Löhne sowie Ist-Gehälter um 9,7 %
• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter um 9,80 %
• Erhöhung der Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres deutlich über dem KV-Prozentsatz
• 2.300 Euro Mindestlohn für Arbeiter bis 1.5.2024
• 2000 Euro Mindestgehalt bei Angestellten in den unteren Verwendungsgruppen bis 1.5.2024
• Ab 1. Mai 2024 Erhöhung um 0, 5% für kollektivvertragliche und Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie für Ist-Löhne und Ist-Gehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr
• Gesamtlaufzeit 2 Jahre bis zum 30.04.2025
• Zusätzlicher Urlaubsanspruch von drei Tagen für begünstigte Behinderte

Das Protokoll zum 2-Jahresabschluss finden Sie hier.

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