Pressegespräch Holzkurier zur EUDR

24.09.2026
Ab 30. Dezember 2026 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für die meisten Unternehmen der Holzindustrie.„Nach mehreren Verschiebungen und Vereinfachungen fällt der Aufwand geringer aus als befürchtet“, fasst unser Geschäftsführer Heinrich Sigmund zusammen.
Der wichtigste Unterschied zur 2023 verabschiedeten Fassung betrifft die Referenznummern. „Ursprünglich hätte jeder Weiterverarbeiter die EUDR-Infos durch die gesamte Lieferkette mitführen und bei jeder Verarbeitung neue Referenznummern mit den bestehenden Nummern verknüpfen müssen. Dieser Aufwand entfällt nun“, erklärt Sigmund.
Trotz der Erleichterungen bleibt Bürokratie ohne Effekt für den Wald.
Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Website des Holzkuriers (€).




