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Neue Regeln gegen Greenwashing treten in Kraft

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21.09.2026

Ab 27. September 2026 gelten in Österreich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen sollten ihre Werbung und Kommunikation überprüfen. Der Fachverband unterstützt mit Informationen und einer praktischen Checkliste.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) werden die Regeln für Umweltwerbung deutlich verschärft. Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ bleiben grundsätzlich möglich, müssen künftig jedoch präziser formuliert und nachvollziehbar belegt werden können. Auch für Nachhaltigkeitssiegel, Klimaneutralitätsaussagen und Versprechen über zukünftige Umweltleistungen gelten strengere Anforderungen.

Für die Holzindustrie ist das besonders relevant, da Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen häufig in der Produktkommunikation verwendet werden. Unternehmen sollten daher Websites, Produktinformationen, Verpackungen, Broschüren, Kataloge, Social-Media-Auftritte und sonstige Werbemittel überprüfen. Für verwendete Aussagen sollten geeignete Nachweise dokumentiert und interne Freigabeprozesse geschaffen werden.

In Österreich gibt es eine besondere Übergangsregelung für Waren, die bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden. Diese gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht beispielsweise für Werbematerialien.

Der Fachverband hat die wichtigsten Änderungen, konkrete Beispiele und Empfehlungen für Unternehmen in einem ausführlichen Themenartikel zusammengestellt. Dort steht auch eine EmpCo-/UWG-Checkliste zur Verfügung, die Unternehmen bei der systematischen Überprüfung ihrer Kommunikation unterstützt.

Alle Informationen zu den neuen Regeln gegen Greenwashing (EmpCo)

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