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Zusatzkollektivvertrag zur Mitarbeiterprämie für Arbeiter

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13.03.2024

Der Fachverband hat mit der Gewerkschaft Bau-Holz einen Zusatzkollektivvertrag zur Mitarbeiterprämie für Arbeiter abgeschlossen.

Dieser Zusatzkollektivvertrag ermächtigt zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Gewährung von Mitarbeiterprämien gemäß § 124b EstG für das Kalenderjahr 2024. Im Fall von Betrieben ohne Betriebsrat ermächtigt der Zusatz-KV zum Abschluss von Einzelvereinbarungen zur Gewährung von Mitarbeiterprämien gemäß § 124b EstG. Auch eine Aliquotierung bei Teilzeitbeschäftigung und für unterjährige Eintritte wurde vereinbart. Der Zusatz-KV tritt rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.

Mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung bzw. von Einzelvereinbarungen auf Basis dieser kollektivvertraglichen Ermächtigung können nunmehr Zulagen und Bonuszahlungen bis zu 3000,- Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden.  

Der Zusatzkollektivvertrag sieht keinerlei Verpflichtung für die Betriebe vor, im Jahr 2024 eine Mitarbeiterprämie auszubezahlen. Er ermöglicht nur eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung, falls sich ein Betrieb dazu entschließen sollte, freiwillig eine Zulage oder Bonuszahlung im Jahr 2024 auszuzahlen. Solche freiwilligen steuer- und sozialversicherungsfreien Auszahlungen waren auch in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils auf ein Jahr befristet aufgrund gesetzlicher Vorgaben möglich. Neu ist nur, dass nunmehr nicht nur eine lohngestaltende Vorschrift alleine, sondern dass diese der Kollektivvertrag zwingend sein muss.

Bitte beachten Sie, dass der Zusatzkollektivvertrag erst mit erfolgter Hinterlegung im Bundeseinigungsamt rechtswirksam ist und erst ab diesem Zeitpunkt eine steuerfreie Auszahlung möglich ist. Der Zusatzkollektivvertrag wurde bereits unterfertigt und zur Hinterlegung an die zuständige Stelle übermittelt. Erfahrungsgemäß dauert die Hinterlegung zumindest 2-3 Wochen, sodass wir (auch aufgrund der Osterferien) empfehlen, eine allfällige Mitarbeiterprämie erst mit der Aprilauszahlung zu gewähren. Bis dahin sollte der Zusatzkollektivvertrag jedenfalls rechtswirksam sein.

Für die Angestellten haben wir der Gewerkschaft bereits im Jänner einen Entwurf einer gleichlautenden Regelung übermittelt. Leider hat die GPA nach mehr als einem Monat ohne Reaktion dem bereits mit der Gewerkschaft Bau-Holz erfolgreich akkordierten Text nicht zugestimmt. Für die Angestellten kann somit derzeit noch keine Mitarbeiterprämie steuerfrei ausbezahlt werden.

In den Downloads finden Sie den Zusatzkollektivvertrag zur Mitarbeiterprämie sowie die FAQs des Finanzministeriums, welche sehr wesentliche Klarstellungen zur Mitarbeiterprämie enthalten.

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