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Handelsbeziehungen EU – USA

USA Flagge

25.08.2025

Gemeinsame Erklärung der EU und USA vom 21. August 

Am 21. August haben die Europäische Union und die Vereinigten Staaten eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die weitere Details zur politischen Einigung zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Präsident Donald Trump vom 27. Juli enthält. Für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren in die USA gilt ein klar definierter Höchstzollsatz von 15 %. Dazu zählen auch Sektoren wie Pkw, Arzneimittel und Halbleiter. Sektoren, die bereits gemäß dem Meistbegünstigungsprinzip (MFN) einen Zoll von 15 % oder höher aufweisen, sind von zusätzlichen Zöllen nicht betroffen. Das Meistbegünstigungsprinzip (englisch "Most Favoured Nation"-Prinzip, MFN) ist eine Regel im internationalen Handel, die besagt, dass einem Land gewährte Zollvorteile oder andere Handelsbegünstigungen automatisch allen anderen Vertragspartnern gewährt werden müssen. Ziel ist es, Diskriminierung zwischen Handelspartnern zu vermeiden und einen fairen, regelbasierten Welthandel zu fördern.

Relevanz für die Holzindustrie
Die Vereinigten Staaten beabsichtigen sicherzustellen, dass der Zollsatz für Schnittholz aus der EU – bestehend aus dem MFN-Tarif und möglichen Zusatzabgaben aus der sogenannten Section 232-Untersuchung – 15 % nicht überschreitet.

  • Aktuell beträgt der Zoll auf Schnittholz laut Angaben von DG Trade weiterhin 0 %. Die laufende Section-232-Untersuchung zu Schnittholz soll spätestens bis November 2025 abgeschlossen werden. Erst danach könnten neue Abgaben eingeführt werden.
  • Weiterverarbeitete Holzprodukte: Brettsperrholz (CLT) und Brettschichtholz (glulam) sind nicht Teil der Section-232-Untersuchung. Für sie gilt künftig der allgemeine US-Zollsatz von 15 % abzüglich des jeweiligen MFN-Satzes. Da der MFN-Satz für CLT und glulam bei 3,2 % liegt, ergibt sich ein effektiver Zollsatz von 11,8 %.

EUDR im Handelsabkommen
Das Abkommen enthält auch eine Passage zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR):

  • Die USA wurden von der EU als Low-Risk Country eingestuft – ein klares Signal, dass sie ein verlässlicher Partner sind, von dem EU-Importeure entwaldungsfreie Produkte beziehen können.
  • Der geschaffene Dialogmechanismus mit den USA soll sicherstellen, dass die EUDR nicht zu unnötigen Handelshemmnissen im transatlantischen Handel führt.
  • Die Europäische Kommission bekräftigt ihr Ziel, die EUDR partnerschaftlich und transparent mit allen Partnerländern umzusetzen.

Die vollständige gemeinsame Erklärung finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission

Fragen und Antworten 

Produkte, Zolltarifnummern und die zugehörigen Zölle abfragen: Access2Markets

Weitere Informationen der WKO.

US-Zölle gelten ab 7.August

Laut einer Verlautbarung der US-Regierung (Executive Order vom 31.7.2025) gelten ab dem 7. August 2025 für fast alle US-Handelspartner neue Einfuhrzölle, auch für die EU.

Schnittholz zunächst zollfrei

Auf Holzprodukte (“engineered wood products”), für die bereits der 10-%-Zoll gilt, wird vermutlich in Zukunft der 15-%-Zoll anzuwenden sein. Für europäisches Schnittholz gilt bis auf Weiteres ein US-Zoll von 0%, da nach wie vor eine Untersuchung nach „Section 232“ im Gange ist (diese sollte spätestens im November beendet werden). 

Der Verband erhiet die folgende Stellungnahme der Generaldirektion Handel der EU-Kommission:

  • Bezüglich Schnittholz gilt: Solange die Vereinigten Staaten ihre Untersuchung gemäß Section 232 noch nicht abgeschlossen haben – was tatsächlich weiterhin der Fall ist –, sollte der auf Schnittholzexporte aus der Europäischen Union in die USA anwendbare Zollsatz dem Meistbegünstigungszollsatz der USA entsprechen (der bei 0 % für Schnittholz liegt), ohne dass ein zusätzlicher Zoll erhoben wird. Wir stehen weiterhin mit den Vereinigten Staaten im Austausch, um sicherzustellen, dass mögliche künftige zusätzliche Zölle im Rahmen der laufenden Section-232-Untersuchung gegenüber der Europäischen Union 15 % nicht überschreiten.
  • Regarding lumber, until the United States finalises its Section 232 investigation, which indeed continues, the tariff rate applicable for lumber exports from the European Union to the United States should remain the United States Most Favourite Nation rate (which is 0% on sawnwood) with no additional duty on top. We keep engaging with the United States to ensure that potential future additional tariffs resulting from the ongoing Section 232 investigation would not exceed 15% for the European Union.

Politische Vereinbarung vom 27. Juli 2025

Am Sonntag, den 27.7.2025, verständigten sich die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump über die Grundlangen von Zöllen im Handel zwischen der EU und den USA. Es liegen derzeit keine gesicherten Informationen zu Holzprodukten in diesder Vereinbarung vor. Es handelt sich um ein politisches Agreement. Diese Vereinbarung ist noch nicht rechtlich bindend, Details werden nun ausgearbeitet und müssen z.B. in der EU noch von den Mitgliedsstaaten bestätigt werden.

Die Eckpunkte beinhalten:

  • Einheitlicher Zollsatz von 15 % für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren, einschließlich Autos, Halbleiter und Pharmazeutika.
  • Null-für-Null-Zölle auf eine Reihe strategischer Produkte, wie alle Flugzeuge und Bauteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika, Halbleiterausrüstungen, bestimmte landwirtschaftliche Produkte, natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe. Weitere Details und eine Liste mit konkreten Produkten sollen folgen.
  • Stahl und Aluminium: gemeinsamer Einsatz für einen fairen globalen Wettbewerb; die Barrieren zwischen der EU und den USA sollen abgebaut und die Zölle gesenkt werden. Es wird ein Quotensystem eingeführt. Der bisherige Zollsatz von 50 % bleibt bestehen.
  • Zusammenarbeit im Energiebereich wird verstärkt. Russisches Gas und Öl soll durch umfangreiche Käufe von US-amerikanischem LNG, Öl und Kernbrennstoffen ersetzt werden.
  • US-KI-Chips sollen dazu beitragen, die KI-Gigafabriken der EU mit Strom zu versorgen und den USA helfen, ihren technologischen Vorsprung zu halten.

Bei diesem Abkommen handelt es sich um ein Rahmenabkommen, Details zu einzelnen Fragen müssen noch ausverhandelt werden.

Holz und Holzprodukte

Die meisten Holzprodukte waren von den ursprünglichen Zoll-Plänen der US-Regierung vom 2. April 2025 („Liberation-Day“) ausgenommen. Es liegen derzeit keine gesicherten Informationen zu Holzprodukten und der Weiterführung der Ausnahme vor. Zudem läuft seit 1. März 2025 eine Marktuntersuchung der US-Regierung (Section-232) zu Holz und Holzprodukten. Diese Untersuchung endet am 26. November 2025. Grundsätzlich sind Produkte, die Gegenstand dieser Marktuntersuchung sind, von Zollveränderungen ausgenommen.

Holzprodukte könnten ähnlich wie Medikamente und Halbleiter vorerst zollfrei sein. Sollte die US-Regierung im Zuge der laufenden Untersuchungen höhere Zölle für Holzprodukte anordnen, so werden diese für die EU-Importe nicht höher als 15 Prozent ausfallen.

Nichttarifäre Handelshemmnisse für US-Industrieexporte

Die EU verpflichtet sich, Bedenken der US-Regierung im Zusammenhang mit EU-Anforderungen auszuräumen, die für US-Exporteure belastend sind. Dies schließt auch Maßnahmen ein, um den bürokratischen Aufwand abzubauen, dem US-Exporteure durch die EU ausgesetzt sind. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde im Vorfeld der Verhandlungen als ein solches nichttarifäres Handelshemmnis genannt.

Weitere Unterlagen

Die EU-Kommission und die US-Regierung haben die folgenden Statements veröffentlicht:

In den nächsten Tagen sind weitere Details zu erwarten und spätestens am 1. August sollte eine schriftliche Ausfertigung veröffentlicht werden.

Informationen der WKO.

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