Handelsbeziehungen EU – USA

23.02.2026
US-Zölle teilweise rechtswidrig
Der Supreme Court der USA hat die auf dem IEEPA-Notstandsgesetz basierenden Zusatzzölle für ungültig erklärt. Damit fehlt den seit März 2025 eingehobenen Sonderzöllen die rechtliche Grundlage. Kurz nach dem Urteil kündigte US-Präsident Donald Trump jedoch neue, zeitlich befristete Zölle von bis zu 15 Prozent auf Basis von Abschnitt 122 des US-Handelsgesetzes von 1974 an. Diese können für maximal 150 Tage verhängt werden, sofern der US-Kongress keiner Verlängerung zustimmt.
Die Entscheidung betrifft die sogenannten „reziproken“ Zölle gegenüber fast allen US-Handelspartnern, die sich seit April 2025 („Liberation Day“) auf IEEPA stützen. Andere, auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen gestützte Zölle bleiben unberührt (bspw. Section 232).
Für europäische Exporteure ergeben sich daraus erhebliche Unsicherheiten – sowohl hinsichtlich der aktuellen Zollbelastung als auch in Bezug auf das geplante transatlantische Handelsabkommen.
Holz- und Holzprodukte
Die Zölle für Nadelholz (softwood lumber), Möbel & Schränke basieren auf einer anderen Rechtsgrundlagen, einer "Section-232-Analyse". Diese Produkte bleiben bei 10% (Nadelholz) und 25% (Holzmöbel, Küchenmöbel und Schränke) mit einer Obergrenze von 15% für Holzmöbel/Schränke aus der EU und 10% aus dem Vereinigten Königreich.
Bedeutung für das EU-US-Handelsabkommen
Die EU und die USA hatten sich im Sommer auf ein Handelsabkommen zur Vermeidung eines Zollkonflikts verständigt. Vorgesehen war unter anderem der Abbau bestimmter Zölle auf beiden Seiten.
Durch das Urteil und die Ankündigung neuer US-Zölle ist die Grundlage dieses Abkommens jedoch politisch und rechtlich geschwächt. Auf EU-Seite wird daher geprüft, wie mit der veränderten Situation umzugehen ist. Eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen steht noch aus.
Rückerstattung bereits bezahlter Zölle
Unabhängig von der weiteren politischen Entwicklung eröffnet das Urteil betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, bereits entrichtete IEEPA-Zusatzzölle zurückzufordern. Seit März 2025 wurden weltweit zusätzliche Zölle in Höhe von rund 175 Milliarden US-Dollar eingehoben. Die Rückforderung erfolgt über den zuständigen US Court of International Trade.
Was betroffene Unternehmen jetzt tun sollten
- Prüfung der Betroffenheit
- Analyse aller US-Importvorgänge seit März 2025
- Identifikation der auf IEEPA gestützten Zollzahlungen
- Fristen beachten
- Im US-Zollrecht gelten strenge und teilweise kurze Fristen
- Versäumte Fristen können zum vollständigen Verlust von Erstattungsansprüchen führen
- Dokumentation sichern
- Vollständige Zollunterlagen und Zahlungsnachweise bereithalten
- Nachweis der konkreten Zollbasis erforderlich
- Vertragliche Risiken prüfen
- Falls Zölle an Kunden weiterverrechnet wurden, kann sich die Frage nach möglichen Rückforderungsansprüchen stellen
- Eine rechtliche Prüfung bestehender Lieferverträge ist empfehlenswert
- Angebote von Drittanbietern kritisch bewerten
- Teilweise bieten Finanzdienstleister an, Rückerstattungsansprüche gegen Abschlag zu übernehmen
- Wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen sollten sorgfältig geprüft werden
Webinar des Außenwirtschaftscenter Washington der WKO
Das AußenwirtschaftsCenter Washington veranstaltet am 3. März 2026 ein Webinar mit einer renommierten US-Handelspolitikkanzlei zum Thema "US-Handelspolitik 2026: Supreme Court Urteil und Auswirkungen auf die US-Zollpolitik - WKO"
Weitere Informationen und Anmeldung
Zölle auf Holzprodukte & Leitlinien
Am 29. September veröffentlichte die US-Regierung eine Verlautbarung zur Untersuchung des Handelsministeriums über die Auswirkungen der Holzimporte in die USA. Künftig werden auch Holz und Holzprodukten Zöllen unterliegen. Ab 14. Oktober sollen die folgenden Zollsätze gelten:
- 10 % Zoll auf weltweite Nadelholzimporte („global tariff on imports of softwood lumber“) - Laubholz war nicht Gegenstand der Untersuchung gemäß Section 232. Importe werden mit 15 % verzollt.
- 25 % Zoll auf Polstermöbel, Anhebung auf 30 % ab 1. Jänner 2026 (für EU maximal 15 %)
- 25 % Zoll auf Küchenmöbel und Waschtische, Anhebung auf 50 % ab 1. Jänner 2026 (für EU maximal 15 %)
- Handelspartner, die mit den USA Vereinbarungen treffen, können günstigere Regelungen erhalten
- Generelle Sonderregelungen: Vereinigtes Königreich (maximal 10 %), EU und Japan (maximal 15 %)
Produkte, Zolltarifnummern und die zugehörigen Zölle abfragen: Access2Markets
Leitlinien Einfuhrzölle gemäß Section 232 auf Holz, Schnittholz und darauf basierenden Produkten
Diese Leitlinien enthalten Anweisungen für Importeure, Makler und Anmelder zur Einreichung von Einfuhrmeldungen bei der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde für Waren, die den in der Proklamation festgelegten Zöllen unterliegen. Die zusätzlichen Zölle gelten für Waren, die am oder nach dem 14. Oktober 2025 um 00:01 Uhr Eastern Daylight Time angemeldet oder aus dem Lager entnommen werden.
Weitre Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen der WKO.
Gemeinsame Erklärung der EU und USA vom 21. August
Am 21. August haben die Europäische Union und die Vereinigten Staaten eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die weitere Details zur politischen Einigung zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Präsident Donald Trump vom 27. Juli enthält. Für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren in die USA gilt ein klar definierter Höchstzollsatz von 15 %. Dazu zählen auch Sektoren wie Pkw, Arzneimittel und Halbleiter. Sektoren, die bereits gemäß dem Meistbegünstigungsprinzip (MFN) einen Zoll von 15 % oder höher aufweisen, sind von zusätzlichen Zöllen nicht betroffen. Das Meistbegünstigungsprinzip (englisch "Most Favoured Nation"-Prinzip, MFN) ist eine Regel im internationalen Handel, die besagt, dass einem Land gewährte Zollvorteile oder andere Handelsbegünstigungen automatisch allen anderen Vertragspartnern gewährt werden müssen. Ziel ist es, Diskriminierung zwischen Handelspartnern zu vermeiden und einen fairen, regelbasierten Welthandel zu fördern.
Relevanz für die Holzindustrie
Die Vereinigten Staaten beabsichtigen sicherzustellen, dass der Zollsatz für Schnittholz aus der EU – bestehend aus dem MFN-Tarif und möglichen Zusatzabgaben aus der sogenannten Section 232-Untersuchung – 15 % nicht überschreitet.
- Aktuell beträgt der Zoll auf Schnittholz laut Angaben von DG Trade weiterhin 0 %. Die laufende Section-232-Untersuchung zu Schnittholz soll spätestens bis November 2025 abgeschlossen werden. Erst danach könnten neue Abgaben eingeführt werden.
- Weiterverarbeitete Holzprodukte: Brettsperrholz (CLT) und Brettschichtholz (glulam) sind nicht Teil der Section-232-Untersuchung. Für sie gilt künftig der allgemeine US-Zollsatz von 15 % abzüglich des jeweiligen MFN-Satzes. Da der MFN-Satz für CLT und glulam bei 3,2 % liegt, ergibt sich ein effektiver Zollsatz von 11,8 %.
EUDR im Handelsabkommen
Das Abkommen enthält auch eine Passage zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR):
- Die USA wurden von der EU als Low-Risk Country eingestuft – ein klares Signal, dass sie ein verlässlicher Partner sind, von dem EU-Importeure entwaldungsfreie Produkte beziehen können.
- Der geschaffene Dialogmechanismus mit den USA soll sicherstellen, dass die EUDR nicht zu unnötigen Handelshemmnissen im transatlantischen Handel führt.
- Die Europäische Kommission bekräftigt ihr Ziel, die EUDR partnerschaftlich und transparent mit allen Partnerländern umzusetzen.
Die vollständige gemeinsame Erklärung finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission
Produkte, Zolltarifnummern und die zugehörigen Zölle abfragen: Access2Markets
Weitere Informationen der WKO.
US-Zölle gelten ab 7.August
Laut einer Verlautbarung der US-Regierung (Executive Order vom 31.7.2025) gelten ab dem 7. August 2025 für fast alle US-Handelspartner neue Einfuhrzölle, auch für die EU.
Schnittholz zunächst zollfrei
Auf Holzprodukte (“engineered wood products”), für die bereits der 10-%-Zoll gilt, wird vermutlich in Zukunft der 15-%-Zoll anzuwenden sein. Für europäisches Schnittholz gilt bis auf Weiteres ein US-Zoll von 0%, da nach wie vor eine Untersuchung nach „Section 232“ im Gange ist (diese sollte spätestens im November beendet werden).
Der Verband erhiet die folgende Stellungnahme der Generaldirektion Handel der EU-Kommission:
- Bezüglich Schnittholz gilt: Solange die Vereinigten Staaten ihre Untersuchung gemäß Section 232 noch nicht abgeschlossen haben – was tatsächlich weiterhin der Fall ist –, sollte der auf Schnittholzexporte aus der Europäischen Union in die USA anwendbare Zollsatz dem Meistbegünstigungszollsatz der USA entsprechen (der bei 0 % für Schnittholz liegt), ohne dass ein zusätzlicher Zoll erhoben wird. Wir stehen weiterhin mit den Vereinigten Staaten im Austausch, um sicherzustellen, dass mögliche künftige zusätzliche Zölle im Rahmen der laufenden Section-232-Untersuchung gegenüber der Europäischen Union 15 % nicht überschreiten.
- Regarding lumber, until the United States finalises its Section 232 investigation, which indeed continues, the tariff rate applicable for lumber exports from the European Union to the United States should remain the United States Most Favourite Nation rate (which is 0% on sawnwood) with no additional duty on top. We keep engaging with the United States to ensure that potential future additional tariffs resulting from the ongoing Section 232 investigation would not exceed 15% for the European Union.
Politische Vereinbarung vom 27. Juli 2025
Am Sonntag, den 27.7.2025, verständigten sich die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump über die Grundlangen von Zöllen im Handel zwischen der EU und den USA. Es liegen derzeit keine gesicherten Informationen zu Holzprodukten in diesder Vereinbarung vor. Es handelt sich um ein politisches Agreement. Diese Vereinbarung ist noch nicht rechtlich bindend, Details werden nun ausgearbeitet und müssen z.B. in der EU noch von den Mitgliedsstaaten bestätigt werden.
Die Eckpunkte beinhalten:
- Einheitlicher Zollsatz von 15 % für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren, einschließlich Autos, Halbleiter und Pharmazeutika.
- Null-für-Null-Zölle auf eine Reihe strategischer Produkte, wie alle Flugzeuge und Bauteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika, Halbleiterausrüstungen, bestimmte landwirtschaftliche Produkte, natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe. Weitere Details und eine Liste mit konkreten Produkten sollen folgen.
- Stahl und Aluminium: gemeinsamer Einsatz für einen fairen globalen Wettbewerb; die Barrieren zwischen der EU und den USA sollen abgebaut und die Zölle gesenkt werden. Es wird ein Quotensystem eingeführt. Der bisherige Zollsatz von 50 % bleibt bestehen.
- Zusammenarbeit im Energiebereich wird verstärkt. Russisches Gas und Öl soll durch umfangreiche Käufe von US-amerikanischem LNG, Öl und Kernbrennstoffen ersetzt werden.
- US-KI-Chips sollen dazu beitragen, die KI-Gigafabriken der EU mit Strom zu versorgen und den USA helfen, ihren technologischen Vorsprung zu halten.
Bei diesem Abkommen handelt es sich um ein Rahmenabkommen, Details zu einzelnen Fragen müssen noch ausverhandelt werden.
Holz und Holzprodukte
Die meisten Holzprodukte waren von den ursprünglichen Zoll-Plänen der US-Regierung vom 2. April 2025 („Liberation-Day“) ausgenommen. Es liegen derzeit keine gesicherten Informationen zu Holzprodukten und der Weiterführung der Ausnahme vor. Zudem läuft seit 1. März 2025 eine Marktuntersuchung der US-Regierung (Section-232) zu Holz und Holzprodukten. Diese Untersuchung endet am 26. November 2025. Grundsätzlich sind Produkte, die Gegenstand dieser Marktuntersuchung sind, von Zollveränderungen ausgenommen.
Holzprodukte könnten ähnlich wie Medikamente und Halbleiter vorerst zollfrei sein. Sollte die US-Regierung im Zuge der laufenden Untersuchungen höhere Zölle für Holzprodukte anordnen, so werden diese für die EU-Importe nicht höher als 15 Prozent ausfallen.
Nichttarifäre Handelshemmnisse für US-Industrieexporte
Die EU verpflichtet sich, Bedenken der US-Regierung im Zusammenhang mit EU-Anforderungen auszuräumen, die für US-Exporteure belastend sind. Dies schließt auch Maßnahmen ein, um den bürokratischen Aufwand abzubauen, dem US-Exporteure durch die EU ausgesetzt sind. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde im Vorfeld der Verhandlungen als ein solches nichttarifäres Handelshemmnis genannt.
Weitere Unterlagen
Die EU-Kommission und die US-Regierung haben die folgenden Statements veröffentlicht:
- Statement by the President on the deal with the United States (EU-Kommission)
- Fact Sheet: The United States and European Union Reach Massive Trade Deal – The White House
- Ambassador Jamieson Greer Issues Statement on U.S.-EU Deal | United States Trade Representative
In den nächsten Tagen sind weitere Details zu erwarten und spätestens am 1. August sollte eine schriftliche Ausfertigung veröffentlicht werden.
Informationen der WKO.




