Aktuelle Entwicklungen EUDR
18.12.2024
Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Sie sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 angewandt werden. Die Verordnung zielt darauf ab, dass Produkte aus bestimmten Rohstoffen, etwa Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Gummi und Holz, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden, ohne Entwaldung oder Waldschädigung hergestellt wurden. Um dies nachzuweisen, müssen die Unternehmen eine Sorgfaltspflichtregelung umsetzen. Dazu sind Informationen über den Ursprung von Vorprodukten und Rohstoffen zu sammeln und Risiken zu bewerten sowie zu minimieren. Diese Daten sind in einem Informationssystem zu erfassen.
Am 2. Oktober 2024 schlug die Europäische Kommission vor, die Anwendung der EUDR um 12 Monate zu verschieben. Der Rat hat dem Vorschlag der Kommission am 16. Oktober 2024 zugestimmt. Am 14. November 2024 stimmte das Europäische Parlament der Verschiebung der EUDR zu und sprach sich zudem für inhaltliche Anpassungen aus. Die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission ergaben am 3. Dezember 2024 eine Verschiebung der Anwendung der EUDR auf Jänner 2026, aber keine inhaltliche Änderung. Parlament und Rat haben dem Trilog-Ergebnis am 17. und 18. Dezember 2024 zugestimmt.
Anbei eine Übersicht zu den aktuellen Entwicklungen auf politischer Ebene:
18.12. Zustimmung im Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union hat dem Verhandlungsergebnis des Trilogs vom 3. Dezember formal zugestimmt. Die Anwednung der Entwaldundsverordnung, EUDR, wird damit um ein Jahr verschoben.
Die förmliche Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt im EU-Gesetzgebungsverfahren. Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, so dass sie noch vor Jahresende in Kraft treten kann.
17.12. Zustimmung im Europäischen Parlament
Das Europäische Parlament stimmte mit großer Mehrheit (546 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen) für das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen vom 3. Dezember. Die Anwendung der EUDR wird somit um 12 Monate verschoben, inhaltliche Änderungen an der EUDR sind nicht vorgesehen. Auf Drängen des Parlaments hat sich die Kommission verpflichtet, sowohl das Informationssystem für Betreiber und Marktteilnehmer als auch den Vorschlag zur Risikoeinstufung von Ländern und Regionen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, bereitzustellen.
Damit die einjährige Verschiebung in Kraft treten kann, muss der vereinbarte Text noch vom Rat gebilligt und bis Ende 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Presseaussendung des Parlaments
03.12. Vorläufige Einigung im Trilog
In den Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission kamen die Verhandlungsparteien überein, die Anwendung der EUDR um 12 Monate zu verschieben und keine weiteren, inhaltlichen Änderungen am Rechtstext vorzunehmen.
Das Verhandlungsergebnis ist noch jeweils vom Rat und vom Parlament zu bestätigen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rats am 17. Dezember 2024 und den Plenartagen des Parlaments vom 17. bis 19. Dezember 2024 passieren. Die Verschiebung der EUDR muss bis 30. Dezember 2024 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht sein.
Presseaussendung des Fachverbands
20.11. AStV stimmt für Verlängerung
Der „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union" (AStV) stimmte am 20. November 2024 einer Verschiebung der EUDR zu, lehnte inhaltliche Änderungen aber ab. Der AStV setzt sich aus den Ständigen Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen, sie bringen den Standpunkt ihrer jeweiligen Regierung zum Ausdruck. Der AStV bereitet die Sitzungen des Rates vor und ist kein Entscheidungsorgan der EU.
14.11. Europäisches Parlament stimmt für Verschiebung und Änderungen
Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich für eine Verschiebung der Anwendung der EUDR um 12 Monate, wie von der Kommission vorgeschlagen. Zusätzlich verabschiedete das Parlament auch inhaltliche Änderungen. Zu den Änderungen zählt die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung „kein Risiko“ darstellen, zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien „geringes“, „normales“ und „hohes“ Risiko. Für Länder, die als „kein Risiko“ eingestuft werden, d. h. für Länder mit stabiler oder zunehmender Entwicklung der Waldfläche, gelten deutlich weniger strenge Anforderungen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht. Die Kommission muss bis zum 30. Juni 2025 ein länderspezifisches Benchmarking-System fertigstellen.
Änderungsanträge de Europäischen Parlaments
Presseaussendung des EU-Parlaments
Presseaussendung des Fachverbands
Da die Mitgliedsstaaten dem Änderungsvorschlag der Kommission zuvor nur in Bezug auf die Verlängerung um ein Jahr zugestimmt hatten, sind nun Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und dem Rat notwendig. Parlament und die Mitgliedstaaten müssen sich rasch auf eine endgültige Fassung der EUDR einigen. Anschließend muss der informelle Kompromiss noch vom Rat und Parlament gebilligt und bis Jahresende im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
16.10. Rat der EU stimmt längerer Umsetzungsfrist zu
Der Europäische Rat hat sich darauf verständigt, die Anwendung der EU Entwaldungsverordnung (EUDR) um 12 Monate zu verschieben, wie es die Kommission bereits Anfang Oktober vorgeschlagen hatte. Nun ist das Europäische Parlament am Zug, sich zu positionieren. Presseaussendung des Rats
02.10. EU Kommission schlägt längere Umsetzungsfrist vor und veröffentlicht Dokumente
Die EU-Kommission schlägt vor, den Anwendungsbeginn der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat und das EU-Parlament würde dies bedeuten, dass der Anwendungsbeginn der EUDR für betroffene Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 verschoben wird. Außerdem wurden die langerwarteten Leitlinien zur EUDR veröffentlicht. Die Leitlinien sind in 11 Kapitel unterteilt, die eine Vielzahl von Themen wie Legalitätsanforderungen, Zeitrahmen für die Anwendung, landwirtschaftliche Verwendung und Klarstellungen zur Warendefinition abdecken. Weiters wurden die aktualisierten FAQs veröffentlicht. Diese enthalten über 40 neue zusätzliche Antworten auf Fragen, die von verschiedenen Interessengruppen gestellt wurden.
Presseaussendung des Fachverbands: Längere Umsetzungsfrist für die EUDR reicht nicht aus
Zu den neuen Leitlinien und FAQs der Kommission
25.09. Deutscher Agrarminister Özdemir fordert erneut EUDR-Verschiebung
"Dass die EU-Kommission an dem Anwendungsstart der EUDR zum Jahresende festhalten möchte, obwohl relevante Fragen noch nicht geklärt sind, ist besorgniserregend. Für deutsche wie europäische Unternehmen und Betriebe ist das ein Problem. Deshalb hat sich die Bundesregierung und selbst der Bundeskanzler für eine Verschiebung eingesetzt – in der Hoffnung, dass die Anliegen der Mitgliedsstaaten ernst genommen werden.
Die Kommission hatte über ein Jahr Zeit, die Voraussetzungen für eine ordentliche und praxistaugliche Umsetzung der Verordnung zu schaffen. Das ist nicht gelungen und so droht eine überbordende Bürokratie, sollte Deutschland nicht als Niedrigrisikoland eingestuft werden. Unsere Waldfläche schrumpft nicht, sie wächst.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist nun gefragt. Sie sollte die Sorgen der Unternehmen, der Land- und Forstwirtschaft und auch der Verwaltungen ernst nehmen und den Anwendungsstart um sechs Monate verschieben. Es braucht mehr Zeit, um sich vorzubereiten, andernfalls drohen Lieferketten zum Jahresende zu reißen – zum Schaden der Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher." Presseaussendung BMEL
20.09. EVP-Fraktionschef Weber fordert EUDR-Verschiebung um mindestens ein Jahr
Der Vorsitzende der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament, Manfred Weber, plädiert in einem Brief an Kommissionspräsidentin von der Leyen für einen längere Umsetzungsphase für die EUDR. Weber hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen per Brief aufgefordert, die Anwendung der Entwaldungsverordnung „um mindestens zwölf Monate“ zu verschieben. Weber warnt davor, die EU riskiere ansonsten eine Verknappung und möglicherweise starke Preiserhöhungen bei Konsumgütern. Quelle
19.09. Komissionspräsidentin Von der Leyen will nachbessern
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen plant, einen Ausweg aus der Blockade bei der Durchsetzung der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung vorzuschlagen. Dieses Versprechen machte sie auf einer EVP-Sitzung gegenüber ihren Fraktionskollegen. Demnach soll der Zeitplan der Umsetzung erneut überprüft werden. Die Fraktionen der Sozialdemokraten, der Günen und der Liberalen forden, den aktuellen Umsetzungszeitplan beizubehalten und die seit langem überfälligen Leitlinien und FAQs, zu veröffentlichen, um Unternehmen bei der Fertigstellung ihrer Vorbereitungen zur Umsetzung der Vorschriften zu unterstützen.
Berichte Euractive und table.media
13.09. Deutsche Bundesregierung fordert Verschiebung der EUDR
Der deutscher Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat die EU-Kommission im Namen der Bundesregierung aufgefordert, den Anwendungsstart der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) dringend um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2025 zu verschieben. In dem Schreiben an den exekutiven Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und kommissarischen Umweltkommissar Šefčovič mahnt Özdemir an, dass die Voraussetzungen für eine angemessene Vorbereitung der Wirtschaft und eine effiziente nationale Anwendung unverzüglich geschaffen werden. Vier Monate vor dem planmäßigen Start fehlen wichtige Umsetzungselemente wie die Einstufung Deutschlands als Land mit geringem Entwaldungsrisiko. Presseaussendung BMEL
12.09. Deutschlands Bundeskanzler Scholzfür Verschiebung EUDR
Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz sprach sich am 12. September bei seiner Rede zum 70. Jubiläum des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) für eine Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aus.
Die EUDR-Verordnung müsse aus Scholz' Sicht praxistauglich sein. Deswegen habe er sich bei der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für eine Aussetzung der EUDR eingesetzt. Aus Sicht von Ländern, wie Brasilien, Indonesien und Malaysia, habe die Verordnung „negative Auswirkungen auf die globalen Rohstoffmärkte“, und führt weiter aus, dass seitens einiger europäischer Unternehmen die Befürchtung besteht, „dass Umweltvorschriften ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährden könnten“. Die EUDR-Vorschriften würden 30% der brasilianischen EU-Exporte betreffen. Malaysia und Indonesien kritisieren, dass das Gesetz „ihrer Meinung nach Kleinbauern am härtesten treffen würde“. Quelle Bloomberg