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Aktuelle Entwicklungen EUDR

Europakarte Holz Adobe Von Beugdesign

05.12.2025

Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Sie sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 angewandt werden. Die Verordnung zielt darauf ab, dass Produkte aus bestimmten Rohstoffen, etwa Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Gummi und Holz, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden, ohne Entwaldung oder Waldschädigung hergestellt wurden. Um dies nachzuweisen, müssen die Unternehmen eine Sorgfaltspflichtregelung umsetzen. Dazu sind Informationen über den Ursprung von Vorprodukten und Rohstoffen zu sammeln und Risiken zu bewerten sowie zu minimieren. Diese Daten sind in einem Informationssystem zu erfassen. 

Am 2. Oktober 2024 schlug die Europäische Kommission vor, die Anwendung der EUDR um 12 Monate zu verschieben. Die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission ergaben am 3. Dezember 2024 eine Verschiebung der Anwendung der EUDR auf Jänner 2026, aber keine inhaltliche Änderung. 

Am 23. September 2025 schlug die Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, dem Europäischen Parlament vor, die Anwendung der EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben. (Pressemitteilung des Fachverbands). Seit dem 21. Oktober 2025 liegt ein Vorschlag der Kommission für inhaltliche Anpassung der EUDR vor (Pressemitteilung des Fachverbands).

Anbei eine Übersicht zu den aktuellen Entwicklungen auf politischer Ebene:

Trilog am 4. Dezember 2025 bringt Verschiebung und Vereinfachung

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament („Trilog“) zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) kamen am 4. Dezember 2025 zu einem Abschluss. Die wesentlichen Eckpunkte der Verhanlungen:

  • Verschiebung des Anwendungsbeginns um ein Jahr:
    • Der Geltungsbeginn wurde für große und mittlere Wirtschaftsakteure auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
    • Kleinst- und Kleinunternehmen haben die Verordnung ab 30. Juni 2027 anzuwenden.
    • Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzverordnung (EUTR) fallen, haben die Verordnung ab 30. Dezember 2026 anzuwenden.
  • Nachgeschaltete Marktteilnehmer und Händler müssen keine Sorgfaltspflicht-Erklärungen mehr einreichen und die Referenznummern nicht mehr in der Lieferkette weitergeben. Nur der erste nachgeschaltete Akteur hat die Referenznummern zu sammeln und aufzubewahren.
  • Nur die Erstinverkehrbringer haben eine Sorgfaltserklärung zu erstellen. Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko müssen nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
  • Bestimmte Druckerzeugnisse (wie Bücher, Zeitungen, gedruckte Bilder) wurden aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen.
  • Die Europäische Kommission muss bis 30. April 2026 eine Vereinfachungsprüfung durchführen und dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht vorlegen. Dem soll gegebenenfalls ein Legislativvorschlag beigefügt werden.
  • Ein kontinuierlicher Austausch mit Experten, Interessensgruppen und allen relevanten Wirtschaftsbeteiligten über die Umsetzung der EUDR wird vereinbart. Zudem sollen die zuständigen Behörden der Kommission erhebliche Störungen des IT-Systems melden.

Der endgültige Text liegt noch nicht vor.

Presseaussendung des Rats

Presseaussendung der Kommission

Presseaussendung des Fachverbandes

Abstimmung im Europäischen Parlament am 26. November 2025

Am 26. November 2025 stimmte das Europäische Parlament mehrheitlich, dafür die Position des Rats vom 19. November 2025 (siehe unten) zu übernehmen. Die Entscheidung des Parlaments lautet im wesentlichen:

  • Alle Unternehmen sollten ein zusätzliches Jahr Zeit haben zur Umsetzung der neuen Regeln 
  • Vereinfachte Sorgfaltspflichten für bestimmte Marktteilnehmer und Händler 
  • Überprüfung der Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes bis 30. April 2026 

Presseaussendung des Parlaments

Presseaussendung des Fachverbandes

Nun können die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament („Trilog“) beginnen

Positionierung des Rats für den Trilog am 19. November 2025

Am 19. November 2025 wurde im COREPER (= Ausschuss der Ständigen Vertreter) eine Einigung zur Positionierung des Rats für den Trilog in Sachen EUDR erzielt. Unter dem folgenden Link finden Sie die Pressemitteilung des Rates: Deforestation: Council ready to start talks with Parliament on a targeted revision of the regulation - Consilium

Wesentliche Punkte:

  • Die Bestimmungen der EUDR sollen ab 30. Dezember 2026 für mittlere und große Betreiber und ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.
  • Die Erstellung der erforderlichen Sorgfaltserklärung soll künftig ausschließlich bei den Unternehmen liegen, die ein relevantes Erzeugnis erstmals in Verkehr bringen.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen sollen nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben müssen.
  • Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr erstellen. Nur die ersten nachgelagerten Marktteilnehmer müssen die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung sammeln und aufbewahren. Diese Verpflichtung soll nicht für alle anderen nachgelagerten Marktteilnehmer entlang der Lieferkette gelten.
  • Zusätzlich soll die Europäische Kommission bis 30. April 2026 eine Vereinfachungsprüfung durchführen und dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht vorlegen. Dem soll gegebenenfalls ein Legislativvorschlag beigefügt werden.

Es ist sehr positiv zu vermerken, dass offenbar viele unserer Bedenken berücksichtigt wurden. Noch nicht sicher ist, wie „erster nachgeschalteter Marktteilnehmer“ zu interpretieren ist.

Nächste Schritte:

Auf der Grundlage dieses Mandats wird der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, um in den kommenden Wochen eine endgültige Einigung zu erzielen.

In ähnlicher Weise haben die Fraktionen EVP und EKR im Europäischen Parlament Änderungsanträge eingereicht, die wiederum mehrere unserer Forderungen widerspiegeln. Die Änderungsanträge der S&D-Fraktion und der Grünen liegen uns jedoch noch nicht vor. Wir müssen nun abwarten, bis die vollständige Liste der Änderungsanträge im Europäischen Parlament vorgelegt wird. Die Abstimmung im Europäischen Parlament wird voraussichtlich am 25. oder 26. November stattfinden.

Europäisches Parlament stimmt für Dringlichkeitsverfahren zur EUDR am 13. Novemeber 2025

Die Mehrheit des Europäischen Parlaments stimmt einem Dringlichkeitsverfahren zur weiteren Gesetzgebung zur EUDR zu. Das ist die Vorraussetzung, dass das Parlament zeitnah eine eigene Position verabschieden kann und die Verhandlungen mit Rat und Kommission ("Trilog") begonnen werden können.

Vorschlag der Kommission vom 21. Oktober 2025

Am 21. Oktober 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung mit inhaltlichen Überarbeitungen (Proposal for amending EUDR, Annex).

Entgegen der Presseaussendung der EU-Kommission (EK Pressemitteilung) bringt der Vorschlag mehr Komplexität, zusätzliche bürokratische Belastungen und keine Verschiebung der Anwendung. Es bliebe bei der Anwendung der EUDR zum Jahreswechsel 2025/26. Was auf den ersten Blick wie echte Vereinfachungen aussieht, entpuppt sich bei näherer Analyse jedoch als Mogelpackung. Die angeblichen Vereinfachungen sind insbesondere für nachgelagerte Marktteilnehmer keine Erleichterungen, sondern verkomplizieren die Prozesse sogar. Zudem sieht der Vorschlag entgegen der Ankündigung von Umweltkommissarin Roswall vom September 2025 für die meisten Unternehmen keine Verschiebung des Anwendungsbeginns vor.

Wesentliche Änderungen:

  • Es soll eine weitere Kategorie von Akteuren in der EUDR geschaffen werden, nämlich die „micro and small primary operators“. Diese Kategorie umfasst Klein- und Kleinstbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in einem Land mit Niedrigrisikobewertung relevante Rohstoffe erzeugen (z.B. Kleinwaldbesitzer). Diese müssen keine vollständige Sorgfaltserklärung (DDS) mehr abgeben, sondern nur eine vereinfachte Einmal-Deklaration („One-time simplified declaration“), wobei diese erneuert werden muss, wenn es zu Änderungen kommt. Die Klein- und Kleinstunternehmer erhalten dann statt einer Referenznummer eine Identifikationsnummer („Declaration Identifier“), welcher in der Lieferkette weitergegeben werden muss. Es kommt somit ein weiterer Datensatz hinzu, welcher in der nachgelagerten Lieferkette im IT-System entsprechend berücksichtigt werden muss.
  • Die nachgelagerten Marktteilnehmer (neue Kategorie „Downstream operator“) müssen keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der vorgelagerten Kette nicht mehr feststellen. Große Downstream-Akteure müssen sich dennoch im EU-Informationssystem registrieren und müssen bei begründetem Verdacht nachweisen, dass eine Due Diligence erfolgt ist.
  • Entlang der Lieferkette müssen Referenznummer oder der „Declaration Identifier“ produktbezogen weitergeben werden. Zudem wird die Möglichkeit des Bezugnehmens auf bereits bestehende Referenznummern sowie die Pflicht der Überprüfung der Sorgfaltspflichten gestrichen (Artikel 4 Abs. 9). Referenznummern können somit nach unserem Verständnis laut dem Vorschlag nicht mehr „gebündelt“ bzw. „verdichtet“ werden. Die Zahl an weiterzuleitenden Datensätzen an Referenznummern bzw. „Declaration Identifier“ würde gerade weiter hinten in der Lieferkette massiv steigen, sodass etwa Plattenhersteller gigantische Nummernkonvolute an die Möbelindustrie weitergeben müssten. Auch datenschutzrechtliche Fragen, die sich durch Weitergabe entlang der gesamte Lieferkette ergeben, sind noch offen.
  • Für Größe und Mittlere Unternehmen ist die Verordnung ab 30. Dezember 2025 anzuwenden, allerdings mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten bis 30. Juni 2026 betreffend Kontrollen und Durchsetzung. Bis dahin soll von den zuständigen Behörden nur verwarnt werden.
  • Für Klein- und Kleinstbetriebe wurde der Anwendungsbeginn auf 30. Dezember 2026 verschoben. Die verlängerte Frist betrifft auch EUTR-Produkte und kleine Waldbesitzer. Wie mit Klein- und Kleinstbetrieben vor Dezember 2026 umzugehen ist, ist noch unklar. Diese müssten noch bis Dezember 2026 keine Referenznummern oder „Declaration Identifiers“ liefern, während für mittlere und große Unternehmen spätestens Mitte 2026 die EUDR voll anzuwenden ist.

Dies ist nur eine Darstellung der wesentlichen Änderungsvorschläge. Der Verordnungsvorschlag enthält noch eine Vielzahl weiterer kritischer Details. Zudem bleiben für die Wertschöpfungskette Holz noch viele Fragen der praktischen Umsetzung (Referenznummern-Flut, Batching, Re-Importe, etc.) offen.

Wie in der Pressemeldung des Fachverbandes vom 21. Oktober (Vorschläge der EU-Kommission zur EUDR noch unzureichend) ausgeführt, ist der Vorschläge der EU-Kommission zur EUDR noch unzureichend. Die Branche benötigen jedenfalls eine längere Frist für die Anwendung der Verordnung.

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag beraten, wobei die EU-Kommission zur raschen Annahme bis Ende 2025 aufruft. Falls der Vorschlag nicht rechtzeitig bis Ende 2025 von den Mitgesetzgebern angenommen werden kann, würde die EUDR in ihrer derzeitigen Fassung am 30. Dezember 2025 anwendbar sein.

Politische Entwicklungen 2025

Die EUDR ist weiterhin Gegenstand politischer Debatten. Es gibt zahlreiche Wortmeldungen von einflussreicher Seite zu einer Verschiebung und inhaltlichen Überarbeitung der EUDR.

  • 5.Mai 2025: Der Koalitionsvertrag der deutschen Regierungsparteien fordert, eine ‚Null-Risiko-Variante‘ für die EUDR einzuführen.
  • 3. Juli 2025: Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz kritisiert in einem Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die bürokratischen Belastungen der EUDR. Er fordert die Einführung einer ‚Null-Risiko-Variante‘, um die europäische Forstwirtschaft zu entlasten sowie die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. (Bericht der BILD-Zeitung)
  • 7. Juli 2025: 18 Agrarminister fordern in einem gemeinsamen Brief die Europäische Kommission auf, die EUDR in ihre Pläne zum Bürokratieabbau aufzunehmen. Der Kommission wird von den Ministern geraten, das Anwendungsdatum der EUDR zu verschieben.
  • 9. Juli 2025: Das Europäische Parlament stimmt für einen Antrag, der die Einstufung von Ländern in Risikokategorien, wie sie die Europäische Kommission im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgenommen hat, ablehnt. Diese Risikoeinstufung ist ein wichtiges Detail für die Umsetzung der EUDR. Bereits am 24. Juni 2025 sprach sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments gegen die Vorlage der Kommission aus. Außerdem fordert das Parlament erneut, innerhalb der EUDR eine Null-Risiko-Kategorie zu schaffen. (Pressemeldung des Fachverbands)
  • 25.08.2025: Im Rahmen des Handels- und Zollabkommens zwischen den USA und der EU fordern die USA eine neue Risikokategorie „vernachlässigbares Risiko“ exklusiv für sich. Eine solche Risikokategorie ist in der EUDR nicht vorgesehen. Um diese einzuführen, müsste der Rechtstext inhaltlich verändert werden. Eine zusätzliche Risikokategorie müsste gemäß WTO-Standards auch für weitere Staaten zugänglich sein. (Bericht woodcentral)
  • Am 23. September 2025 schlug die Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, dem Europäischen Parlament vor, die Anwendung der EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben. (Pressemitteilung des Fachverbands)

18.12.2024 Zustimmung im Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union hat dem Verhandlungsergebnis des Trilogs vom 3. Dezember formal zugestimmt. Die Anwednung der Entwaldundsverordnung, EUDR, wird damit um ein Jahr verschoben.

Die förmliche Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt im EU-Gesetzgebungsverfahren. Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, so dass sie noch vor Jahresende in Kraft treten kann.

Presseaussendung des Rats

17.12.2024 Zustimmung im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament stimmte mit großer Mehrheit (546 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen) für das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen vom 3. Dezember. Die Anwendung der EUDR wird somit um 12 Monate verschoben, inhaltliche Änderungen an der EUDR sind nicht vorgesehen. Auf Drängen des Parlaments hat sich die Kommission verpflichtet, sowohl das Informationssystem für Betreiber und Marktteilnehmer als auch den Vorschlag zur Risikoeinstufung von Ländern und Regionen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, bereitzustellen.

Damit die einjährige Verschiebung in Kraft treten kann, muss der vereinbarte Text noch vom Rat gebilligt und bis Ende 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Presseaussendung des Parlaments

03.12.2024 Vorläufige Einigung im Trilog

In den Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission kamen die Verhandlungsparteien überein, die Anwendung der EUDR um 12 Monate zu verschieben und keine weiteren, inhaltlichen Änderungen am Rechtstext vorzunehmen. 

Das Verhandlungsergebnis ist noch jeweils vom Rat und vom Parlament zu bestätigen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rats am 17. Dezember 2024 und den Plenartagen des Parlaments vom 17. bis 19. Dezember 2024 passieren. Die Verschiebung der EUDR muss bis 30. Dezember 2024 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht sein.

Presseaussendung des Rats

Presseaussendung des Fachverbands

20.11.2024 AStV stimmt für Verlängerung

Der „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union" (AStV) stimmte am 20. November 2024 einer Verschiebung der EUDR zu, lehnte inhaltliche Änderungen aber ab. Der AStV setzt sich aus den Ständigen Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen, sie bringen den Standpunkt ihrer jeweiligen Regierung zum Ausdruck. Der AStV bereitet die Sitzungen des Rates vor und ist kein Entscheidungsorgan der EU.

Presseaussendung des Rats

14.11.2024 Europäisches Parlament stimmt für Verschiebung und Änderungen

Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich für eine Verschiebung der Anwendung der EUDR um 12 Monate, wie von der Kommission vorgeschlagen. Zusätzlich verabschiedete das Parlament auch inhaltliche Änderungen. Zu den Änderungen zählt die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung „kein Risiko“ darstellen, zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien „geringes“, „normales“ und „hohes“ Risiko. Für Länder, die als „kein Risiko“ eingestuft werden, d. h. für Länder mit stabiler oder zunehmender Entwicklung der Waldfläche, gelten deutlich weniger strenge Anforderungen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht. Die Kommission muss bis zum 30. Juni 2025 ein länderspezifisches Benchmarking-System fertigstellen.

Änderungsanträge de Europäischen Parlaments 

Presseaussendung des EU-Parlaments

Presseaussendung des Fachverbands

Da die Mitgliedsstaaten dem Änderungsvorschlag der Kommission zuvor nur in Bezug auf die Verlängerung um ein Jahr zugestimmt hatten, sind nun Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und dem Rat notwendig. Parlament und die Mitgliedstaaten müssen sich rasch auf eine endgültige Fassung der EUDR einigen. Anschließend muss der informelle Kompromiss noch vom Rat und Parlament gebilligt und bis Jahresende im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. 

16.10.2024 Rat der EU stimmt längerer Umsetzungsfrist zu

Der Europäische Rat hat sich darauf verständigt, die Anwendung der EU Entwaldungsverordnung (EUDR) um 12 Monate zu verschieben, wie es die Kommission bereits Anfang Oktober vorgeschlagen hatte. Nun ist das Europäische Parlament am Zug, sich zu positionieren. Presseaussendung des Rats

02.10.2024 EU Kommission schlägt längere Umsetzungsfrist vor und veröffentlicht Dokumente

Die EU-Kommission schlägt vor, den Anwendungsbeginn der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat und das EU-Parlament würde dies bedeuten, dass der Anwendungsbeginn der EUDR für betroffene Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 verschoben wird. Außerdem wurden die langerwarteten Leitlinien zur EUDR veröffentlicht. Die Leitlinien sind in 11 Kapitel unterteilt, die eine Vielzahl von Themen wie Legalitätsanforderungen, Zeitrahmen für die Anwendung, landwirtschaftliche Verwendung und Klarstellungen zur Warendefinition abdecken. Weiters wurden die aktualisierten FAQs veröffentlicht. Diese enthalten über 40 neue zusätzliche Antworten auf Fragen, die von verschiedenen Interessengruppen gestellt wurden.

Presseaussendung des Fachverbands: Längere Umsetzungsfrist für die EUDR reicht nicht aus

Zu den neuen Leitlinien und FAQs der Kommission

25.09.2024 Deutscher Agrarminister Özdemir fordert erneut EUDR-Verschiebung

"Dass die EU-Kommission an dem Anwendungsstart der EUDR zum Jahresende festhalten möchte, obwohl relevante Fragen noch nicht geklärt sind, ist besorgniserregend. Für deutsche wie europäische Unternehmen und Betriebe ist das ein Problem. Deshalb hat sich die Bundesregierung und selbst der Bundeskanzler für eine Verschiebung eingesetzt – in der Hoffnung, dass die Anliegen der Mitgliedsstaaten ernst genommen werden. 

Die Kommission hatte über ein Jahr Zeit, die Voraussetzungen für eine ordentliche und praxistaugliche Umsetzung der Verordnung zu schaffen. Das ist nicht gelungen und so droht eine überbordende Bürokratie, sollte Deutschland nicht als Niedrigrisikoland eingestuft werden. Unsere Waldfläche schrumpft nicht, sie wächst. 

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist nun gefragt. Sie sollte die Sorgen der Unternehmen, der Land- und Forstwirtschaft und auch der Verwaltungen ernst nehmen und den Anwendungsstart um sechs Monate verschieben. Es braucht mehr Zeit, um sich vorzubereiten, andernfalls drohen Lieferketten zum Jahresende zu reißen – zum Schaden der Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher." Presseaussendung BMEL

20.09.2024 EVP-Fraktionschef Weber fordert EUDR-Verschiebung um mindestens ein Jahr

Der Vorsitzende der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament, Manfred Weber, plädiert in einem Brief an Kommissionspräsidentin von der Leyen für einen längere Umsetzungsphase für die EUDR. Weber hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen per Brief aufgefordert, die Anwendung der Entwaldungsverordnung „um mindestens zwölf Monate“ zu verschieben. Weber warnt davor, die EU riskiere ansonsten eine Verknappung und möglicherweise starke Preiserhöhungen bei Konsumgütern. Quelle

19.09.2024 Komissionspräsidentin Von der Leyen will nachbessern

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen plant, einen Ausweg aus der Blockade bei der Durchsetzung der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung vorzuschlagen. Dieses Versprechen machte sie auf einer EVP-Sitzung gegenüber ihren Fraktionskollegen. Demnach soll der Zeitplan der Umsetzung erneut überprüft werden. Die Fraktionen der Sozialdemokraten, der Günen und der Liberalen forden, den aktuellen Umsetzungszeitplan beizubehalten und die seit langem überfälligen Leitlinien und FAQs, zu veröffentlichen, um Unternehmen bei der Fertigstellung ihrer Vorbereitungen zur Umsetzung der Vorschriften zu unterstützen.

Berichte Euractive und table.media

13.09.2024 Deutsche Bundesregierung fordert Verschiebung der EUDR 

Der deutscher Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat die EU-Kommission im Namen der Bundesregierung aufgefordert, den Anwendungsstart der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) dringend um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2025 zu verschieben. In dem Schreiben an den exekutiven Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und kommissarischen Umweltkommissar Šefčovič mahnt Özdemir an, dass die Voraussetzungen für eine angemessene Vorbereitung der Wirtschaft und eine effiziente nationale Anwendung unverzüglich geschaffen werden. Vier Monate vor dem planmäßigen Start fehlen wichtige Umsetzungselemente wie die Einstufung Deutschlands als Land mit geringem Entwaldungsrisiko. Presseaussendung BMEL

 

12.09.2024 Deutschlands Bundeskanzler Scholz für Verschiebung EUDR

Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz sprach sich am 12. September bei seiner Rede zum 70. Jubiläum des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) für eine Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aus.

Die EUDR-Verordnung müsse aus Scholz' Sicht praxistauglich sein. Deswegen habe er sich bei der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für eine Aussetzung der EUDR eingesetzt. Aus Sicht von Ländern, wie Brasilien, Indonesien und Malaysia, habe die Verordnung „negative Auswirkungen auf die globalen Rohstoffmärkte“, und führt weiter aus, dass seitens einiger europäischer Unternehmen die Befürchtung besteht, „dass Umweltvorschriften ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährden könnten“. Die EUDR-Vorschriften würden 30% der brasilianischen EU-Exporte betreffen. Malaysia und Indonesien kritisieren, dass das Gesetz „ihrer Meinung nach Kleinbauern am härtesten treffen würde“. Quelle Bloomberg

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