EUDR: Kommssion schlägt Verschiebung vor, Leitlinien und FAQs veröffentlicht
03.10.2024
Am 2.10.2024 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Anwendungsbeginn der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat und das EU-Parlament würde dies bedeuten, dass der Anwendungsbeginn der EUDR für betroffene Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 verschoben wird. Kleinst- und Kleinunternehmen müssten die Verpflichtungen bis zum 30. Juni 2026 umsetzen. Die längere Übergangsfrist für KMUs gilt jedoch nicht für Produkte, die unter den EUTR fallen, was insbesondere den holzbasierten Sektor betrifft.
Vorschlag der EK: Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Entwaldungsverordnung hinsichtlich des Geltungsbeginns
Pressemitteilung der EU-Kommission: EU Deforestation Regulation implementation (europa.eu)
Pressemitteilung der EU-Kommission (auf Deutsch): Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (europa.eu)
Außerdem wurden die Leitlinien zur EUDR (Guidance on EU Deforestation Regulation) veröffentlicht. Sie sind unter folgendem Link verfügbar: https://green-business.ec.europa.eu/publications/guidance-eu-deforestation-regulation_en
Die Leitlinien sind in 11 Kapitel unterteilt, die eine Vielzahl von Themen wie Legalitätsanforderungen, Zeitrahmen für die Anwendung, landwirtschaftliche Verwendung und Klarstellungen zur Warendefinition abdecken. All dies wird durch greifbare Szenarien unterstützt.
Weiters wurden die aktualisierten FAQs veröffentlicht. Diese finden Sie auf der Plattform CircABC der EU und enthalten über 40 neue zusätzliche Antworten auf Fragen, die von verschiedenen Interessengruppen gestellt wurden.
Auch die Homepage der Europäischen Kommission zur EUDR wurde aktualisiert.
Zudem stehen Informationen speziell für KMUs HIER zur Verfügung.
In Downloads finden Sie die Leitlinien und die FAQs. Weitere Details folgen nach Durchführung einer ersten Analyse.