Fachkräfteverordnung 2021
07.01.2021
Die Fachkräfteverordnung 2021 wurde mittlerweile kundgemacht.
Für das Jahr 2021 wurden nun insgesamt 45 Mangelberufe festgelegt, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden können. Zusätzlich wurden noch für sieben Bundesländer bundesländerspezifische Mangelberufslisten definiert, die die regionalen Besonderheiten berücksichtigen.
Positiv ist, dass für Bewilligungen, die im Rahmen der regionalen Mangelberufe erteilt wurden, keine Höchstzahl enthalten ist.
Es zeigt sich, dass - trotz der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt - in vielen Berufen bzw. Regionen nach wie vor ein Fachkräftemangel besteht. Weiters sind nun alle Mangelberufe im Sinne einer besseren Transparenz wieder in einer Verordnung abgebildet. Die eigene VO für Besonders Hochqualifizierte wurde auf Vorschlag der WKÖ gestrichen.