Erhöhung der Löhne- und Gehälter mit 1.5.2026

07.05.2026
Aufgrund der Ausstiegsklausel im Kollektivvertrag finden aktuell Kollektivvertragsverhandlungen statt, d.h. der im Vorjahr getätigte 2-Jahresabschluss ist hinsichtlich des 2. Teiles für 2026/2027 außer Kraft gesetzt. Die vereinbarte Erhöhung der Löhne und Gehälter um den VPI ab 1.5.2026 kommt daher nicht zur Anwendung.
Derzeit befinden wir uns in laufenden Verhandlungen. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass der Abschluss bis Ende Mai finalisiert wird. Die Löhne und Gehälter sind somit bis auf weiteres unverändert auszuzahlen. Es ist keinesfalls eine Erhöhung um 3,3% vornehmen! Eine Rückaufrollung kann notwendig werden.




