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Neuer Kollektivvertrag ab 01.06. 2026 

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04.06.2026

Nach mehreren Gesprächsrunden konnte am 3. Juni 2026 eine Einigung über die Kollektivverträge der Holzindustrie erzielt werden. Der Abschluss hat eine effektive IST-Gesamtauswirkung von 2,3 % für das Jahr 2026. Änderungen im Rahmenrecht waren nicht Gegenstand der Verhandlungen.

Die wesentlichen Eckpunkte:

  • Geltungsbeginn 1. Juni 2026, Gesamtlaufzeit 11 Monate bis zum 30.04.2027.
  • Erhöhung der IST-Löhne um 1,8 % und 21,50 Euro pro Monat.
  • Erhöhung der IST-Gehälter sozial gestaffelt:
    • VGR I+II sowie M I: 3%
    • VGR III – Va sowie M II o.F.S., M II m.F.S und M III: 2,55%
    • VGR VI: 1,1%
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 76 Euro pro Monat (entspricht 2,86 %).
  • Die Mindestgehälter in den Verwendungsgruppe I und II werden auf ein Einstiegsgehalt von 2200 Euro bzw. 2250 Euro erhöht. Die Mindestgehälter der Verwendungsgruppen III - Va sowie M I - M III werden um 2,8% angehoben. Die Mindestgehaltsgruppe VI wird um 1,8% erhöht.
  • Das Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres bei gewerblichen Lehrlingen sowie die Lehrlingseinkommen bei kaufmännischen Lehrlingen werden um 2,99% erhöht.
  • Taggeld und Reiseaufwandsentschädigung erhöhen sich wie im Vorjahr vereinbart um den VPI von 3,33 %.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Protokollen für Arbeiter und Angestellte.

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