Neuer Kollektivvertrag ab 01.06. 2026

04.06.2026
Nach mehreren Gesprächsrunden konnte am 3. Juni 2026 eine Einigung über die Kollektivverträge der Holzindustrie erzielt werden. Der Abschluss hat eine effektive IST-Gesamtauswirkung von 2,3 % für das Jahr 2026. Änderungen im Rahmenrecht waren nicht Gegenstand der Verhandlungen.
Die wesentlichen Eckpunkte:
- Geltungsbeginn 1. Juni 2026, Gesamtlaufzeit 11 Monate bis zum 30.04.2027.
- Erhöhung der IST-Löhne um 1,8 % und 21,50 Euro pro Monat.
- Erhöhung der IST-Gehälter sozial gestaffelt:
- VGR I+II sowie M I: 3%
- VGR III – Va sowie M II o.F.S., M II m.F.S und M III: 2,55%
- VGR VI: 1,1%
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 76 Euro pro Monat (entspricht 2,86 %).
- Die Mindestgehälter in den Verwendungsgruppe I und II werden auf ein Einstiegsgehalt von 2200 Euro bzw. 2250 Euro erhöht. Die Mindestgehälter der Verwendungsgruppen III - Va sowie M I - M III werden um 2,8% angehoben. Die Mindestgehaltsgruppe VI wird um 1,8% erhöht.
- Das Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres bei gewerblichen Lehrlingen sowie die Lehrlingseinkommen bei kaufmännischen Lehrlingen werden um 2,99% erhöht.
- Taggeld und Reiseaufwandsentschädigung erhöhen sich wie im Vorjahr vereinbart um den VPI von 3,33 %.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Protokollen für Arbeiter und Angestellte.




