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EU Clean Industrial Deal für Wettbewerbsfähigkeit & Dekarbonisierung

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26.02.2025

Die EU Kommission hat am 26.02.2025 den lange angekündigten Clean Industrial Deal präsentiert. Beim Deal für eine saubere Industrie handelt es sich um einen Wirtschaftsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Resilienz unserer Industrie. Durch den Deal wird die Dekarbonisierung beschleunigt und gleichzeitig die Zukunft der verarbeitenden Industrie in Europa gesichert. Die Schwerpunkte sind unter anderem:

  • Die Kreislaufwirtschaft wird eine Priorität sein. Sie ist der Schlüssel zur Maximierung der begrenzten Ressourcen der EU, zur Verringerung von Abhängigkeiten und zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit. Sie reduziert Abfälle, senkt die Produktionskosten, verringert die CO2-Emissionen und schafft ein nachhaltigeres Industriemodell, das der Umwelt zugutekommt und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit steigert. Ziel des Clean Industrial Deal ist es, die EU bis 2030 zum Weltmarktführer in Sachen Kreislaufwirtschaft zu machen.
  • Der Clean Industrial Deal bekräftigt das Engagement der EU für ihre Klimaziele, indem er der Industrie klare Anreize für eine Dekarbonisierung in Europa bietet. Die industrielle Basis Europas ist von zentraler Bedeutung für unseren Wohlstand und wesentlich für unsere Wettbewerbsfähigkeit. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind das Ergebnis des aktiven Engagements von führenden Vertretern der Industrie, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft im Rahmen der Erklärung von Antwerpen für einen europäischen Industriedeal und der Clean Transition Dialogues.
  • Da die durchschnittlichen Energiepreise in Europa höher sind als bei unseren Handelspartnern, ist die Sicherung erschwinglicher Energie eine wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie, insbesondere für energieintensive Sektoren. Der Zugang zu bezahlbarer Energie ist daher ein Eckpfeiler des Clean Industrial Deal.
  • Die EU muss auf dem Weg zur Elektrifizierung und zu einem vollständig integrierten Energiebinnenmarkt vorankommen.
  • Energieintensive Industrien brauchen eine stetige und sichere Versorgung mit sauberer und erschwinglicher Energie. Eine Verkürzung der Genehmigungszeiten für die Einführung von Netz-, Energiespeicher- und Erneuerbare-Energien-Projekten ist unerlässlich.
  • Die Kommission wird im Rahmen des anstehenden Gesetzes zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung konkrete Maßnahmen vorschlagen, um Genehmigungsengpässe im Zusammenhang mit dem Zugang der Industrie zu Energie und der industriellen Dekarbonisierung zu beseitigen und gleichzeitig die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.
  • Der Aufbau eines Business Case für dekarbonisierte Produkte erfordert auch konkrete Maßnahmen auf der Nachfrageseite. Die Unternehmen werden nur dann die notwendigen Investitionen tätigen, wenn sie sicher sind, dass es einen Markt für ihre Produkte gibt.
  • Die Kommission wird 2026 einen Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für das öffentliche Auftragswesen vorlegen. Dieser wird Kriterien für Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit und europäische Präferenzen bei der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU für strategische Sektoren vorsehen.
  • Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung wird ein freiwilliges Gütesiegel für die Kohlenstoffintensität von Industrieprodukten entwickelt, das auf einer einfachen Methodik mit ETS-Daten basiert und auf der CBAM-Methodik aufbaut, wobei Doppelarbeit vermieden wird.
  • Die EU-Industrie benötigt sofortigen Zugang zu Kapital. Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, wird der Clean Industrial Deal über 100 Mrd. EUR mobilisieren, um den Business Case für saubere Industrieprodukte aus der EU zu verbessern, einschließlich zusätzlicher Garantien in Höhe von 1 Mrd. EUR im Rahmen des derzeitigen MFR.
  • Der Innovationsfonds hat sich für die EU-Industrie als verlässliches Instrument zur Finanzierung von Projekten zur industriellen Dekarbonisierung und zur Herstellung sauberer Technologien erwiesen. Um seine Wirkung zu verstärken, sollten zusätzliche Finanzierungsoptionen zur Verfügung gestellt werden, um die Unterstützung für die aus dem Innovationsfonds ausgewählten Projekte, die im Rahmen der STEP-Verordnung ein Souveränitätssiegel erhalten haben, auszuweiten.
  • Darüber hinaus wird die Kommission eine Bank für industrielle Dekarbonisierung vorschlagen, die auf der Grundlage der Mittel des Innovationsfonds, zusätzlicher Einnahmen aus Teilen des Emissionshandelssystems sowie der Überarbeitung von InvestEU eine Finanzierung von 100 Mrd. EUR anstrebt.
  • Die Kommission wird 2025 ein Pilotprojekt mit einer Auktion im Wert von 1 Mrd. EUR zur Dekarbonisierung wichtiger industrieller Prozesse in verschiedenen Sektoren starten, um die Dekarbonisierung der Industrie und die Elektrifizierung zu unterstützen, wobei eine Kombination aus bestehenden Mitteln des Innovationsfonds und Auktionen als Dienstleistung zum Einsatz kommt.
  • Die EU-Industrie ist ein Vorreiter in Sachen Kreislaufwirtschaft. Diese Bemühungen werden jedoch derzeit durch das Fehlen von Größenordnungen und eines einheitlichen Marktes für Abfälle, Sekundärrohstoffe, wiederverwendbare Materialien und Leitmärkte behindert. Die Kommission wird 2026 eine Akte zur Kreislaufwirtschaft verabschieden, die den Übergang zur Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage unseres Binnenmarktes beschleunigen wird.
  • Um von fossilen Materialien wegzukommen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Verwendung neuer Rohstoffquellen wie recycelte und biobasierte Materialien vorzuschreiben, um z. B. neue fossile Materialien in Kunststoffen zu ersetzen. Die Maßnahmen des Rechtsakts werden die Einführung der Verordnung über das Ökodesign für nachhaltige Produkte ergänzen und erleichtern. Der Arbeitsplan im Rahmen dieser Verordnung wird im April 2025 angenommen.
  • Die Industrie braucht einen besseren Zugang zu Qualifikationen. Die Kommission wird eine Union der Kompetenzen als übergreifende Qualifikationsstrategie entwerfen, um den Menschen die Fähigkeiten zu vermitteln, die sie benötigen, um ihr Potenzial voll auszuschöpfen, und um sicherzustellen, dass die Arbeitgeber Zugang zu dem Fachwissen haben, das sie für eine lebendige und wettbewerbsfähige Wirtschaft benötigen.
  • Eine Initiative zur Übertragbarkeit von Qualifikationen wird es erleichtern, dass eine in einem Land erworbene Qualifikation in einem anderen Land anerkannt wird. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Industrie ein attraktiver Arbeitsplatz bleibt. Der Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze, der gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgearbeitet werden soll, wird die Mitgliedstaaten und die Industrie dabei unterstützen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, hohe Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Zugang zur Ausbildung und faire Arbeitsplatzwechsel für Arbeitnehmer und Selbstständige sowie Tarifverhandlungen zu gewährleisten, um Talente anzuziehen und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beizutragen.
  • Der „Clean Industrial Deal“ wird als Rahmen für den Dialog mit der Industrie dienen, mit besonderem Augenmerk auf die KMU, um sektorale Umstellungspfade zu entwickeln.
  • Die Kommission wird auch eine Bioökonomie-Strategie vorschlagen, um die Ressourceneffizienz zu verbessern und das erhebliche Wachstumspotenzial biobasierter Werkstoffe, die fossile Werkstoffe ersetzen, und der damit verbundenen Industrien zu erschließen. Dadurch kann auch die Abhängigkeit von Rohstoffimporten weiter verringert werden. Der neue sektorale Plan für die Bioökonomie wird Prioritäten für die Herstellung und Verwendung von Biowerkstoffen sowie für deren möglichst lange Verbleib in der Wirtschaft festlegen.

 

Ein Wirtschaftsplan für Dekarbonisierung, Reindustrialisierung und Innovation

Bei diesem Deal wird der Fokus auf zwei eng zusammenhängenden Sektoren – energieintensive Industrien und saubere Technologien – liegen.

i) Auf den energieintensiven Industrien, da diese dringend Unterstützung für die Dekarbonisierung und die Elektrifizierung benötigen. Der Sektor hat mit hohen Energiekosten, unlauterem globalen Wettbewerb und komplexen Vorschriften zu kämpfen, was ihn weniger wettbewerbsfähig macht. ii) Auf den sauberen Technologien, die künftig eine zentrale Rolle für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum spielen und für den industriellen Wandel von entscheidender Bedeutung sind. Die Kreislauffähigkeit ist auch ein wesentliches Element des Deals, da wir die begrenzten Ressourcen der EU optimal einsetzen und übermäßige Abhängigkeiten von Rohstofflieferanten aus Drittländern verringern müssen.  

Der Deal sieht Maßnahmen zur Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette vor. Er dient als Rahmen für maßgeschneiderte Maßnahmen in bestimmten Sektoren. Die Kommission wird im März einen Aktionsplan für die Automobilindustrie und im Frühjahr einen Aktionsplan für Stahl und Metalle vorlegen. Weitere auf den Bedarf zugeschnittene Maßnahmen sind für die chemische Industrie und die Industrie für saubere Technologien geplant.

In der Mitteilung werden die wirtschaftlichen Triebkräfte genannt, die für den Erfolg der Industrie in der EU maßgeblich sind:

  • Niedrigere Energiekosten

Erschwingliche Energie ist das Fundament für Wettbewerbsfähigkeit. Daher hat die Kommission heute einen Aktionsplan für erschwingliche Energie angenommen, mit dem die Energiekosten für Industrie, Unternehmen und Haushalte gesenkt werden sollen. Er zielt darauf ab, saubere Energien rascher auszubauen, die Elektrifizierung zu beschleunigen, unseren Energiebinnenmarkt durch physische Verbindungsleitungen zu vollenden, Energie effizienter zu nutzen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern.  

  • Ankurbelung der Nachfrage nach sauberen Produkten

Durch den Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie wird die Nachfrage nach in der EU hergestellten sauberen Produkten steigen, weil Nachhaltigkeit, Resilienz und „made in Europe“ künftig Kriterien für die Vergabe öffentlicher und privater Aufträge sein werden. Die Kommission wird 2026 mit der Überarbeitung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge die Kriterien Nachhaltigkeit, Resilienz und europäische Präferenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für strategische Sektoren einführen.

In dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie ist auch eine freiwillige Kennzeichnung für die CO2-Intensität von Industrieprodukten zunächst für Stahl im Jahr 2025 und in der Folge für Zement vorgesehen. Die Kommission wird die Methoden für die CO2-Bilanzierung vereinfachen und harmonisieren. Dank dieser Kennzeichnungen, die den Verbrauchern als Information dienen werden, können die Hersteller ihre Dekarbonisierungsanstrengungen gewinnbringend verwerten.

  • Finanzierung der Energiewende

Kurzfristig werden im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie über 100 Mrd. EUR zur Förderung einer umweltfreundlichen Fertigung in der EU mobilisiert. In diesem Betrag sind zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Mrd. EUR für Garantien, die im aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen veranschlagt sind, enthalten.

Die Kommission plant Folgendes:

  • Annahme eines neuen Rahmens für staatliche Beihilfen für den Deal für eine saubere Industrie. Damit wird eine einfachere und raschere Genehmigung staatlicher Beihilfen für den Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht, die Dekarbonisierung der Industrie vorangebracht und für ausreichende Fertigungskapazitäten im Bereich saubere Technologien gesorgt.
  • Stärkung des Innovationsfonds und Vorlage eines Vorschlags für eine Bank zur Dekarbonisierung der Industrie mit einem Finanzierungsziel von 100 Mrd. EUR auf der Grundlage verfügbarer Mittel des Innovationsfonds, zusätzlicher Einnahmen aus Teilen des Emissionshandelssystems sowie der Überarbeitung von InvestEU.
  • Änderung der InvestEU-Verordnung zwecks Erhöhung der Risikotragfähigkeit von InvestEU. Dadurch werden bis zu 50 Mrd. EUR an zusätzlichen privaten und öffentlichen Investitionen – auch für saubere Technologien, saubere Mobilität und Abfallreduzierung – mobilisiert.

Die Europäische Investitionsbank (EIB-Gruppe) wird den Deal für eine saubere Industrie auch mit einer Reihe konkreter neuer Finanzierungsinstrumente unterstützen, und zwar mit i) einem „Netzherstellungspaket“, das Rückgarantien und andere risikomindernde Unterstützungsmaßnahmen für die Hersteller von Netzkomponenten vorsieht, ii) einem gemeinsamen Pilotprogramm der Europäischen Kommission und der EIB mit Rückgarantien für Strombezugsverträge, die von KMU und energieintensiven Industrien geschlossen werden, und iii) einer Garantiefazilität für saubere Technologien, die sie im Rahmen des von InvestEU geförderten Programms Tech EU auf den Weg bringt.

  • Kreislauffähigkeit und Zugang zu Rohstoffen

Kritische Rohstoffe sind für unsere Industrie von zentraler Bedeutung. Die EU muss daher den Zugang zu Rohstoffen sicherstellen und von unzuverlässigen Lieferanten unabhängiger werden. Dass die Kreislauffähigkeit zum Kernstück unserer Dekarbonisierungsstrategie wird, trägt gleichzeitig zu einer optimalen Nutzung der begrenzten Ressourcen der EU bei. Die Kommission plant daher Folgendes:

  • Einrichtung eines Mechanismus, der es europäischen Unternehmen ermöglicht, sich zusammenzuschließen und ihre Nachfrage nach kritischen Rohstoffen zu bündeln.
  • Einrichtung eines EU-Zentrums für kritische Rohstoffe für den gemeinsamen Erwerb von Rohstoffen im Auftrag interessierter Unternehmen. Durch gemeinsame Beschaffungen lassen sich Größenvorteile und eine stärkere Hebelwirkung zur Aushandlung besserer Preise und Konditionen erzielen.
  • Annahme eines Rechtsakts über die Kreislaufwirtschaft im Jahr 2026, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, ferner um sicherzustellen, dass knappe Materialien effizient genutzt und wiederverwendet werden, und um unsere globalen Abhängigkeiten zu verringern und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Bis 2030 sollen 24 % der Materialien kreislauffähig sein.
  • Global handeln

Die EU braucht mehr denn je verlässliche globale Partner. Ergänzend zu den bestehenden und neu hinzukommenden Handelsabkommen wird die Kommission in Kürze die ersten Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen auf den Weg bringen, mit denen die Lieferketten diversifiziert und für beide Seiten vorteilhafte Abkommen geschlossen werden. Gleichzeitig wird die Kommission noch entschlossener handeln, um unsere Industrien mit einer ganzen Reihe von handelspolitischen Schutzmaßnahmen und anderen Instrumenten vor unlauterem globalen Wettbewerb und Überkapazitäten zu schützen. Die Kommission wird auch das CO2- Grenzausgleichssystem (CBAM) vereinfachen und ausbauen.

  • Den Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften sichern

Für den Wandel unserer Industrien werden qualifizierte Arbeitskräfte und Spitzentalente gebraucht. Die Kommission wird eine Union der Kompetenzen einrichten, die in die Beschäftigten investiert, Kompetenzen entwickelt und hochwertige Arbeitsplätze schafft. Mit bis zu 90 Mio. EUR aus dem Programm Erasmus+ wird der Deal dazu beitragen, branchenspezifische Kompetenzen für strategische, mit dem Deal für eine saubere Industrie zusammenhängende Industriezweige auszubauen. Im Zuge des Deals werden auch hochwertige Arbeitsplätze und soziale Auflagen gefördert sowie eine Übergangsphase durchlaufende Arbeitnehmer weiter unterstützt.

Hintergrund

In ihren politischen Leitlinien (2024-2029) kündigte Präsidentin von der Leyen an, den Deal für eine saubere Industrie innerhalb der ersten 100 Tage des Mandats der Kommission als prioritäres Vorhaben zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand in der EU vorzustellen.

Der Deal für eine saubere Industrie knüpft an die aktive Zusammenarbeit an, die mit führenden Vertretern der Industrie, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft im Rahmen der Erklärung von Antwerpen für einen europäischen Industriedeal und der Energiewende-Dialoge eingeleitet wurde.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zum Deal für eine saubere Industrie

Factsheet zum Deal für eine saubere Industrie

Pressemitteilung zum Aktionsplan für erschwingliche Energie

Wettbewerbsfähigkeit – Europäische Kommission

Audiovisueller Dienst

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