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CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

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26.02.2024

Seit 01. Jänner 2012 wird die CE-Kennzeichnung von Bauholz für alle Betriebe, die Bauholz in Verkehr bringen, das tragend und dauerhaft in Bauwerken eingesetzt wird, verpflichtend. Diese Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung trifft alle Betriebe, die Bauholz produzieren und in Verkehr bringen oder mit Bauholz handeln. Grundlage für die verpflichtende CE-Kennzeichnung ist die ÖNORM EN 14081-1, in der die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung geregelt werden.

Welche Bauprodukte betrifft die Bauproduktenrichtlinie?
Die Bauproduktenrichtlinie betrifft generell alle Produkte, die im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden und die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden und für die eine harmonisierte Technische Spezifikation (z.B. Norm) vorliegt. Im Holzbereich sind dies beispielsweise Brettschichtholz, Nagelplattenbinder sowie Bauholz, das vom Kunden für tragende Zwecke nach der gültigen ÖNORM DIN 4074-1 sortiert (Sortierklasse S10 entspricht der alten „guten Bauholz“ Bezeichnung) bestellt und als solches in Verkehr gesetzt wird.

Nicht betroffen von der CE-Kennzeichnung ist Schnittholz, das vom Kunden unsortiert oder ausschließlich nach optischen Kriterien sortiert (z.B. Klasse 0 - V gemäß den Österreichischen Holzhandelsusancen) bestellt wird. Schnittholz, welches nicht dauerhaft in Bauwerke eingebaut wird (z.B. Schalungsbretter) ist von der Bauproduktenverordnung jedenfalls nicht betroffen.

Wie ist eine ordnungsgemäße Kennzeichnung zu erkennen?
Nachdem der Fachnormenausschuss speziell für die KMU Sägeindustrie auf europäischer Ebene über mehrere Verhandlungsrunden erfolgreich interveniert hat, bringt die Ausgabe 2011 der ÖNORM EN 14081-1 für die Unternehmen eine wichtige Erleichterung.

Visuell Festigkeit sortiertes Holz kann nun nach dem Verfahren B gekennzeichnet werden.  Es ist eine Verpackungseinheit (Bauholz nach Liste oder einzelne Paket) mit einer vereinfachten Kennzeichnung zu versehen. Eine stückweise Kennzeichnung wurde als wenig praktikabel abgelehnt.

Vor CE-Kennzeichnung ist eine Zertifizierung erforderlich!
Die wesentlichen Voraussetzungen zur CE-Kennzeichnung sind die Qualifizierung der Sortierer und die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle. Bauprodukte werden gemäß der europäischen Bauproduktenrichtlinie einer von vier Konformitätsbescheinigungsklassen zugeordnet. Bauschnittholz ist der Klasse 2+ zugeordnet. Bauprodukte dieser Klasse haben eine wesentliche Aufgabe im Bauwerk z.B. hinsichtlich der Standsicherheit oder des Brandschutzes zu erfüllen. Daher ist vor der CE-Kennzeichnung eine Erstinspektion und Zertifizierung durch eine sogenannte notifizierte Stelle vorgeschrieben. Notifizierte Stellen sind Organisationen, die von der EU-Kommission zur Durchführung von Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen anerkannt sind.

Von der Inspektionsstelle (z.B. Holzforschung Austria) fremdüberwachte Sägewerke erhalten ein Zertifikat nach EN 14081. Dieses garantiert, dass verkaufte Bauhölzer der Norm entsprechen.

Unterstützung durch das Holztechnikum Kuchl
Die wesentlichen Voraussetzungen zur CE-Kennzeichnung sind die Qualifizierung der Sortierer und die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle.

Das Holztechnikum Kuchl unterstützt Sie dabei durch Seminare zur Sortierung nach der ÖNORM DIN 4074-1. Ihre Mitarbeiter:innen müssen einen eintägigen Kurs über die Sortiervorschriften gemäß DIN 4074 (die in Österreich relevante Norm, um CE-Bauholz zu verkaufen) absolvieren. Kurse finden Sie unter Kurse, Seminare und Dienstleistungen < Holztechnikum Kuchl - HTL, Fachschule, Weiterbildung.

Außerdem unterstützt das HTK bei der Einführung der Produktionskontrolle mit Hilfe eines Leitfadens und eines Musterhandbuchs.

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