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Holzindustrie zum Abschluss der Kollektivvertragsverhandlung 2023 - Überblick

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27.03.2023

Die Kollektivvertragspartner der Holzindustrie haben sich am 27. Februar 2023 auf einen Kollektivvertragsabschluss geeinigt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung.

Hier finden Sie das Protokoll. 

Der 2-Jahres-Abschluss im Überblick:

Gehaltsrechtlicher Teil:

Ab 1. Mai 2023:

  • Erhöhung der Ist-Löhne sowie Ist-Gehälter um 9,7 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne, der Mindestgehälter, der sonstigen Zulagen und Eurowerte und der kaufmännischen Lehrlingseinkommen (Ausnahme 1. Lehrjahr) um 9,80 % - Ausnahmen: für folgende Lohngruppen gilt ein Stundenlohn von 13,77 Euro
    • Lohngruppe III holzverarbeitende Industrie
    • Lohngruppe IV Sägeindustrie
    • Faser- und Spanplattenindustrie:
      • Lohngruppe V der Lohnordnung 05
      • Lohngruppe IV der Lohnordnung 67
  • Erhöhung des Holzdeputats für Arbeiter in der Sägeindustrie auf 17,00 Euro (einmalig und ohne Präjudiz)

Ab 1. Mai 2024:

  • Erhöhung um 0, 5% für kollektivvertragliche und Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie für Ist-Löhne und Ist-Gehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr (Basis: Februar 2023 bis inkl. Jänner 2024)
  • Die Mindestlöhne in folgenden Lohngruppen müssen jedenfalls 2.300 Euro pro Monat betragen:
    • Lohngruppe IV und V holzverarbeitende Industrie
    • Lohngruppe V der Sägeindustrie
    • Faser- und Spanplattenindustrie:
      • Lohngruppe VI der Lohnordnung 05
      • Lohngruppe V der Lohnordnung 67
    • Die Mindestgehälter in den Verwendungsgruppen I und II der holzverarbeitenden Industrie müssen jedenfalls 2.000 Euro betragen.
    • Das Mindestgehalt in der Verwendungsgruppe III der holzverarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie muss jedenfalls 2.300 Euro betragen.
    • Gesamtlaufzeit 2 Jahre bis zum 30.04.2025

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Drei zusätzliche bezahlte Urlaubstage für begünstigte Behinderte (Arbeiter und Angestellte)
  • Erhöhung des Taggeldes der Reiseaufwandsentschädigung ab 1.5.2023 auf 45 Euro und ab 1.5.2024 auf 48 Euro.

Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel der Mitarbeiterbindung insbesondere zu:

  • Erarbeitung von 4 Tagewoche Modellen für den Kollektivvertrag
  • Einführung eines Treuegelds

Kollektivverträge 2023:

KV Faser- und Spanplatten

KV-Text Arbeiter 2023

KV-Text Angestellte 2023

Rahmenkollektivverträge 2023:

Rahmen-KV holzverarbeitende Industrie Arbeiter

Rahmen-KV holzverarbeitende Industrie Angestellte

Rahmen-KV Sägeindustrie Arbeiter

Rahmen-KV Sägeindustrie Angestellte

Hier finden Sie  auch sämtliche KV-Abschlüsse - Protokolle, KV-Texte und Rahmen-Kollektivverträge bis 2010 zurück (siehe ganz unten unter KV für Angestellte in der Holzindustrie / KV für Arbeiter in der Holzindustrie)

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