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EU-Kommission stellt Vereinfachungen der Umweltvorschriften („Umweltomnibus“) vor

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12.12.2025

Ziele der Kommission

Mit dem „Umweltomnibus“ möchte die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren und gleichzeitig die hohen Umwelt- und Gesundheitsstandards der EU beibehalten. Genehmigungsverfahren sollen insgesamt beschleunigt und gestrafft werden – insbesondere in strategischen Bereichen wie Digitalisierung, kritischen Rohstoffen und leistbarem Wohnraum. Vereinfachte Rechtsvorschriften und weniger Bürokratie sollen sowohl den Umweltzielen als auch der Wettbewerbsfähigkeit der EU dienen. Laut Kommission könnten Unternehmen damit jährlich rund 1 Mrd. Euro einsparen. Die Initiative ist Teil des „EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“.

Wesentliche Elemente des Vorschlags

Optimierte Umweltprüfungen für Genehmigungen

Projektentwickler sollen von vereinfachten und beschleunigten Verfahren, zentralen Anlaufstellen und digitalen Prozessen profitieren. Für strategische Sektoren sowie Projekte, die zur Dekarbonisierung oder Ressourceneffizienz beitragen, ist ein zusätzliches Beschleunigungspaket vorgesehen.

Vereinfachte Industrieemissionsnormen für Industrie und Landwirtschaft

Unternehmen erhalten mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Umweltmanagementsystemen (EMS). Die Pflicht zur Aufnahme von Transformationsplänen entfällt, und Betreiber erhalten mehr Zeit für die EMS-Erstellung. Externe Audits werden nicht mehr vorgeschrieben.

Effektivere digitale Lösungen für Gefahrstoffe in Produkten

Die SCIP-Datenbank verursachte laut Kommission unverhältnismäßig hohe Kosten und wird durch effizientere digitale Instrumente ersetzt, darunter der digitale Produktpass und das Bewertungspaket „One Substance One Assessment“. Die Abfallrahmenrichtlinie soll daher geändert und SCIP abgeschafft werden.

Vereinfachte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Derzeit müssen Unternehmen in zahlreichen Produktbereichen (z. B. Batterien, Verpackungen, Elektrogeräte) in jedem Mitgliedstaat Bevollmächtigte benennen, sofern sie dort nicht ansässig sind. Diese Pflicht soll für europäische Unternehmen entfallen. Weitere Vereinfachungen im Rahmen des Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft sind angekündigt.

Erleichterter Zugang zu Geodaten

Die technischen Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie werden an die horizontalen Vorschriften für hochwertige Geodaten des öffentlichen Sektors angepasst. Das soll Behörden entlasten und zugleich öffentlichen und privaten Nutzern einen leichteren Zugang zu hochwertigen Datensätzen ermöglichen.

Künftige Vereinfachungen

Der nun gestartete Prozess soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden – mit Fokus auf Stresstests, Leitlinien und der Verbesserung bestehender Rechtsakte.

Geplant sind unter anderem:

  • Leitlinien zur Verpackungsverordnung, um eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung sicherzustellen.
  • Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2026 im Rahmen der Wasserresilienzstrategie.
  • Gesetz über die Kreislaufwirtschaft (2026) mit einfacheren, harmonisierten Regeln und geringeren Kosten für grenzüberschreitende Kreislauftätigkeiten.

Nächste Schritte

Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung und Annahme vorgelegt.

Erste Bewertung

Grundsätzlich sind die vorgeschlagenen Vereinfachungen zu begrüßen. Dennoch bleiben die Entlastungen insgesamt hinter den Erwartungen zurück. Sie betreffen nur einzelne Bereiche wie Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Geodaten oder Genehmigungsverfahren und mitunter auch nur Verschiebungen der Fristen.
Zentrale Dossiers wie die Verpackungsverordnung, die Ökodesign-Verordnung, die Renaturierungs-Verordnung oder die Kommunalabwasserrichtlinie bleiben unberührt – obwohl hier dringender Handlungsbedarf besteht. Generell ein „Stop-the-Clock“ notwendig, zumindest bis zentrale Umsetzungsfragen geklärt sind. Reparaturen erst für 2029 vorzusehen, komme zu spät.

Positiv bewertet werden:

  • Vereinfachungen bei Umweltmanagementsystemen,
  • der Wegfall der SCIP-Datenbank,
  • gezielte Ausnahmen für Notstromaggregate in Rechenzentren.

Unklar bleibt hingegen, ob Genehmigungen – insbesondere Umweltverträglichkeitsprüfungen, Wassernutzung sowie Vorgaben aus Vogel- oder FFH-Richtlinie – mit dem aktuellen Vorschlag wirklich beschleunigt werden können.

Für weitere Informationen

Fragen und Antworten zum Umweltvereinfachungspaket

Informationsblatt

Paket zur Vereinfachung der Umweltpolitik

Ein EU-Kompass zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung eines nachhaltigen Wohlstands

Kommission schlägt Bürokratieabbau und Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen vor

Vereinfachung des Verwaltungsaufwands im Umweltrecht

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