Der Fachverband der Holzindustrie empfiehlt seinen Mitgliedern mit Rundholzmessanlagen die Umstellung auf MAWM (Messanlage für die Ermittlung von wertbestimmenden Merkmalen) und unterstützt mit der Kooperationsplattform Forst Holz Papier (FHP) alle Sägebetriebe mit einem einmaligen Förderbetrag bei der Umstellung.
Viele österreichische Sägewerke, vor allem die Großsägewerke, sind bereits „FHP Anlagen Fit“ und haben damit einen dokumentierten, transparenten und nachvollziehbaren Prozess der Holzübernahme vom Vertrag bis zur Abrechnung sichergestellt.
FHP Anlagen Fit bedeutet
Im Unterschied zu den auslaufenden RHMA (Rundholzmessanlagen) werden bei den MAWM Anlagen auch der Zopfdurchmesser, die Krümmung und die Abholzigkeit geeicht ermittelt. Nur bei der Eichung nach MAWM werden somit alle wertbestimmenden Merkmale geeicht ermittelt, dürfen angezeigt und für Umreihungsprozesse verwendet werden. Rundholzmessanlagen, die „Anlagenfit“ konfiguriert sind, entsprechen ohne zusätzliche Vereinbarungen vollständig dem aktuellen Stand der Technik und den rechtlichen Vorgaben laut ÖNORM L1021 und dem MEG (Maß- und Eichgesetz). Ist eine Rundholzmessanlage als RHMA nach dem alten Eichsystem geeicht, so dürfen neben dem Volumen nicht geeicht ermittelte, wertbestimmende Merkmale auch nicht mehr angezeigt werden und ab 2023 auch nicht mehr registriert werden. Für die Verwendung für Umreihungsprozesse ist eine spezielle Vereinbarung im Kaufvertrag notwendig. Diese wurde im FHP-Musterschlussbrief berücksichtigt.
Innerhalb der zweijährigen eichtechnischen Überwachungsperiode stellen die Unternehmen ihre Rundholzmessanlagen nach und nach um. Während des Umstellungsprozesses werden die Sägewerke durch das Holztechnikum Kuchl und den Fachverband der Holzindustrie betreut. Auf Wunsch helfen Experten bei der Erstellung aller erforderlichen Dokumente. Eine zusätzliche Überprüfung der elektronischen FHP-Protokolle soll nicht nur Optimierungspotenziale bei den Umreihungsprozessen aufzeigen, sondern vor allem auch Rechtssicherheit beim Übernahmeprozess schaffen.
Aufgrund von technischen Gegebenheiten und Neuerungen, deren Verwendung und Funktionen in den bestehenden Regelwerken (ÖHU, ÖNORM L1021, Eichvorschrift, etc.) nicht definiert sind, können einige Unternehmen den Status „Anlagen Fit“ derzeit leider nicht erhalten. Um den Stand der Technik und dem Anspruch auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu entsprechen, wird aber aktuell an Rahmenbedingung für Anlagen Fit 2.0 gearbeitet und in Folge mit den Ergebnissen der technischen Prozessgruppe abgestimmt. Vorab gelten weiterhin die bestehenden Anforderungen und die Umsetzungsunterstützung, welche jederzeit bei den FHP-Büros und Trägerverbänden angefordert werden können. Bestehende Projekte zur Erreichung von FHP Anlagen Fit werden fortgesetzt. In einer Grundsatzvereinbarung zwischen „Forst und Holz“ wurde bestätigt, dass kein Weg an einer transparenten und wettbewerbsneutralen Rundholzvermessung und -übernahme vorbei führt.